Sa. Apr 20th, 2024

BÜHL / BADEN-BADEN / RASTATT / ACHERN. Punkte in Flensburg sind schnell beisammen. Droht ein Fahrverbot, ist Expertenrat gefragt. Erst recht dann, wenn Berufspendler, Taxifahrer oder LKW-Fahrer betroffen sind. Fahrverbote können hier schnell existenzbedrohend werden. Wer immer wieder Punkte kassiert, der sollte sich informieren, wie es aussieht mit Tilgung, Verfall und Löschung der Punkte. Punkte werden nach einer gewissen Zeit getilgt. Endgültig verschwunden sind sie damit aber noch nicht, da noch eine sogenannte “Überliegefrist” verstreichen muss. “Hier verweilen getilgte Punkte, bis sie endgültig gelöscht werden. Und bis dahin können sie jederzeit Probleme bereiten”, so Rechtsanwalt (https://www.hafen-kemptner.de/verkehrsrecht-anwalt/) Dr. Christian Müller, Experte in Sachen Verkehrsrecht.

Mandanten aus der Region Baden-Baden / Rastatt setzen bei drohendem Fahrverbot auf erfahrenenRechtsanwalt aus Bühl

Wichtig ist, dass sich Betroffene rechtzeitig über ihre Rechte, Pflichten und juristische Wege informieren, wenn Fahrverbote drohen. “Keinesfalls sollte man sich von einem Fahrverbot überraschen lassen”, meint Rechtsanwalt Dr. Christian Müller, Partner in der Kanzlei Hafen I Kemptner I Stiefvater, die in Sachen Verkehrsrecht (https://www.hafen-kemptner.de/anwalt-fuer-verkehrsrecht-fuer-rastatt-bei-punkte-und-fahrverbote/) Mandanten aus der Region Rastatt / Baden-Baden / Bühl und Achern kompetent betreut. Ein Beispiel, das die Komplexität des Punktesystems verdeutlicht: Damit sich Punkte auf dem Flensburger Konto eines Verkehrsteilnehmers sammeln können, muss eine Geldbuße mit Verhängung von Punkten erfolgt sein.

Bei 6 Punkten muss der Verkehrsteilnehmer durch die Führerscheinstelle gewarnt werden

Sobald ein Punkt eingetragen wurde, beginnt die Tilgungsfrist. Nach Ablauf der Frist sind die getilgt. Endgültig gelöscht sind sie aber erst nach einem Jahr. Die Tilgung bemisst sich dabei nach der Anzahl der Punkte. Jeder Punkt zählt für sich. Die Tilgung bestehender Punkte wird durch neu hinzu gekommene Punkte nicht beeinflusst. “Unser Tipp: Bei 6 Punkten muss der Verkehrsteilnehmer durch die Führerscheinstelle gewarnt werden. Spätestens dann sollte man sich an einen versierten Rechtsanwalt wenden”, so der Experte für Verkehrsrecht Dr. Christian Müller.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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