Fr. Mrz 29th, 2024

Über das vergangene Wochenende haben die Beamten der Bundespolizei bei ihren Fahndungskontrollen auf der A17 mehrere Personen kontrolliert, welche mit einem Haftbefehl gesucht wurden.

Am Samstagmorgen (16.01.2021) kontrollierten die Bundespolizisten gegen 02:30 Uhr einen in Richtung Prag fahren PKW und dessen Fahrer. Dabei stellte sich heraus, dass der rumänische Fahrer (21) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, diese aber bisher nicht bezahlt hatte. Nachdem er die noch offene Geldstrafe (300,- Euro) bezahlt und den Beamten eine gültige Fahrerlaubnis vorgezeigt hatte, konnte der 21-Jährige seine Fahrt fortsetzen.

Kurz darauf stellte sich bei der Kontrolle einen 31-jährigen Bulgaren heraus, dass dieser wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt wurde. Auch er musste noch eine offene Geldstrafe (200,- Euro) begleichen, um einen Aufenthalt im Gefängnis zu vermeiden.

Kurz vor Mitternacht kontrollierten die Einsatzkräfte der Bundespolizei die Insassen eines in Richtung Dresden fahrenden PKW. Bei dem Fahrer, einem 31-jährigen Rumänen, stellte sich heraus, dass dieser wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Um eine 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis zu vermeiden, bezahlte der 31-Jährige die noch offene Geldstrafe (1.000,- Euro) direkt vor Ort.

Wegen Urkundenfälschung wurde ein 36-jähriger Bulgare verurteilt, den die Beamten am Sonntagmorgen (17.01.2021) kontrollierten. Auch ihm drohte jetzt eine 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis, welche er durch die Zahlung der noch offenen Geldstrafe in Höhe von 1.500,- Euro abwenden konnten.

Für 89 Tage musste ein 44-jähriger Bulgare ins Gefängnis, den die Bundespolizisten am Sonntagabend überprüften. Der 44-Jährige wurde im Januar 2019 rechtskräftig wegen eines Vergehens gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt.

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Laura Jahn

Von Laura

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