Do. Mrz 28th, 2024

Am Samstag, den 27. Februar 2021 vollstreckten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Magdeburg in Sachsen-Anhalt gleich sieben Haftbefehle:

Zuerst wurde gegen 07:10 Uhr ein 30-jähriger Reisender während einer Zugstreife auf der Strecke Magdeburg – Burg, in einem Regionalexpress kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass gegen den Deutschen ein Erzwingungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld vorlag. Demnach sollte er 12 Tage in Erzwingungshaft, da er ein Bußgeld in Höhe von 350 Euro nicht gezahlt hatte. Da der Mann die geforderte Geldsumme auch an diesem Tag nicht aufbringen konnte, wurde er an die Justizvollzugsanstalt Burg übergeben.

Einen weiteren Erzwingungshaftbefehl vollstreckten Einsatzkräfte im Hauptbahnhof Halle. Sie kontrollierten um 09:15 Uhr einen 36-jährigen Mann. Bei der sich anschließenden Abfrage seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem kam der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau zum Vorschein. Das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen hatte den Deutschen im März 2020 zu 15 Tagen Erzwingungshaft verurteilt. Diese kann er entgehen, wenn er 750 Euro zahlt.
Zusätzlich dazu lag gegen den Deutschen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus vor. Er wurde im Dezember 2019 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 500 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Da er sich weder den Strafantritt stellte, noch die Strafe zahlte, erging der Haftbefehl. Der Mann kontaktierte einen Bekannten und gemeinsam brachten sie die Geldsumme von insgesamt 1250 Euro auf. Nach der Zahlung konnte er die Dienststelle wieder verlassen.

Kurz vor 11:00 Uhr entschlossen sich Bundespolizisten bei einem 41-Jährigen auf dem Bahnhof Wittenberg zu einer Kontrolle. Bei der Abfrage seiner Personalien stellten sie gleich drei Haftbefehle fest: Hierbei handelte es sich um zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau: Das Amtsgericht Wittenberg verurteilte ihm 2018 wegen einen besonders schweren Fall des Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1170 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen und wegen eines weiteren Diebstahls zu einer Geldstrafe von 520 Euro oder 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Im Mai 2020 erging dann ebenfalls durch das Amtsgericht Wittenberg ein Untersuchungshaftbefehl wegen weiterer Diebstähle. Da er unentschuldigt seiner Hauptverhandlung ferngeblieben ist, erging dieser. Der Deutsche wurde dementsprechend einer Bereitschaftsrichterin vorgeführt. Diese bestätigte den Untersuchungshaftbefehl und der Mann wurde an die Justizvollzugsanstalt Halle übergeben.

Ein weiterer 41-Jähriger wurde gegen 13:30 Uhr auf dem Hauptbahnhof Dessau festgestellt. Hier wurde durch die Fahndungsabfrage bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau auch ihn per Vollstreckungshaftbefehl suchte. Der Deutsche wurde im Januar 2020 wegen mehreren Schwarzfahrten durch das Amtsgericht Dessau-Roßlau zu zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. So wurde auch er in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht. Bei der zuvor durchgeführten Durchsuchung fanden die Bundespolizisten bei ihm noch ein Cliptütchen mit einer geringen Menge vermutlich Cannabis. Dies wurde sichergestellt und eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
Mobil: +49 (0) 152 / 04617860
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_pir

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