Fr. Apr 19th, 2024

Für die Betroffenen ist es ein Ereignis, das aus der gewohnten Routine reißt: Wer eine Kündigung des Arbeitgebers erhält, muss sein bisheriges Leben innerhalb kürzester Zeit oft grundlegend ändern. Der Gang zum Arbeitsamt steht an. Bewerbungen wollen vorbereitet werden, um bald wieder Arbeit zu finden. Die Ausgaben sind zu kürzen, weil das Arbeitslosengeld nicht mehr ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. In dieser Situation liegt die Frage nahe, was mit der Berufsunfähigkeitsversicherung geschieht. Der Arbeitslose hat verschiedene Möglichkeiten, die man kennen sollte.

Der Arbeitsmarkt meldet steigende Zahlen
Wer den Arbeitsmarkt in den letzten Monaten aufmerksam verfolgt hat, dürfte die begeisterte Stimmung aus Politik und Wirtschaft vernommen haben. Monat für Monat war zu hören, dass die Arbeitslosenzahlen auf dem Rückzug seien. Immer mehr Menschen konnten einen festen Arbeitsvertrag abschließen, sogar aus der Selbständigkeit (https://www.berufsunfähigkeitsversicherungen-testsieger.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-selbstaendige-test/) hat es viele Berufstätige in ein sicheres Arbeitsverhältnis gezogen. Doch seit Sommer 2016 scheint sich der Trend umzukehren. In den letzten Wochen war festzustellen, dass die Arbeitslosenzahlen leicht steigen. Für die warme Jahreszeit ist das ein ungewöhnlicher Trend, denn in der Regel gibt es im Sommer weniger Arbeitslose als im Winter. Im Augenblick gibt es für eine flächendeckende Besorgnis keinen Anlass, obwohl jeder einzelne Betroffene durch die Arbeitslosigkeit vor enormen Veränderungen in seinem Leben steht. Selbst bei einer kurzen Phase ohne Arbeit wird man versuchen, die monatlichen Ausgaben zu reduzieren, denn das Arbeitslosengeld macht nur 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens aus. So entsteht eine Versorgungslücke, die man oft nur durch sinkende Ausgaben schließen kann. Was also passiert mit der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Arbeitslosigkeit?

Verhandlung mit dem Versicherer angesagt
Grundsätzlich kann der BU-Vertrag in der Arbeitslosigkeit weiterlaufen. Sofern der Versicherte in der Lage ist, seine Beiträge weiter zu zahlen oder wenn die Jahresprämie sogar schon im Voraus beglichen ist, muss der Versicherer von dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht einmal Kenntnis erhalten. Die Prämie ist dann bezahlt, der Vertrag läuft weiter, der Versicherungsschutz besteht fort. Sofern die Prämie nicht mehr getragen werden kann, sollte man Verhandlungen mit dem Versicherer aufnehmen. Hochwertige Tarife sehen einen Schutz bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit vor. Das bedeutet, dass der Versicherte die Zahlung über einen gewissen Zeitraum einstellen kann. In dieser Zeit ruht der Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Das heißt, es wird keine Prämie gezahlt, dafür gibt es auch keinen Versicherungsschutz. In der Phase der Arbeitslosigkeit kann dieser Schutz durchaus verzichtbar sein. Ob der gewählte Tarif diese Absicherung bei einem Verlust des Arbeitsplatzes enthält, kann man mit einem Anruf beim Versicherer klären.

Beiträge sollten gezahlt werden
Für den Versicherten ist es wichtig zu beachten, dass er die Zahlung der Prämie nicht ohne Rücksprache mit dem Versicherer einstellt. In diesem Fall erlischt der Versicherungsschutz, der Versicherer ist sogar zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Darauf sollte sich der Versicherte auf keinen Fall einlassen. Viel sinnvoller ist es, das Gespräch mit der Gesellschaft zu suchen und für die Phase der Arbeitslosigkeit eine einvernehmliche Lösung zu verhandeln. Damit kann sich der Versicherte finanziell Luft verschaffen, gleichzeitig bleibt der Versicherungsschutz langfristig bestehen.

Daniel Setzke
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Von MKLB

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