Fr. Apr 19th, 2024

Karlsruhe/Köln (ots)

Am 6. Oktober verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) über eine Musterfeststellungsklage, mit der über 1.000 Betroffene gegen Zinssenkungen in ihren Prämiensparverträgen vorgegangen sind. Die Sparkassen, bei denen die Anleger die Verträge damals abgeschlossen hatten, kürzten den Sparern regelmäßig die Zinsen. Die AGB-Klausel, auf die sie sich dabei beriefen, ist aber unwirksam, so urteilte der Bundesgerichtshof. Daher müssen die Zinsen neu berechnet werden, was vielen Sparern einen Nachschlag in Höhe von einigen Tausend Euro bescheren wird.

Um welche Verträge ging es bei der Musterfeststellungsklage?

Vor 20 bis 30 Jahren waren sie geradezu ein Verkaufsschlager, jetzt wollen die Banken sie loswerden: Die Rede ist von sogenannten Prämiensparverträgen. Sparkassen und Volksbanken machten damals viel Werbung für diese lange laufenden und gut verzinsten Sparprodukte. Heute wollen die Kreditinstitute von ihren Versprechungen nichts mehr wissen und haben entweder längst einseitig die Zinsen reduziert oder die Verträge gleich ganz gekündigt. Beides ist aber oftmals unwirksam.

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Laura Jahn

Von Laura

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