Do. Mrz 28th, 2024

Bonn (ots) – – BDU begrüßt die Umsetzung seiner langjährigen Forderung im Jahressteuergesetz

– Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren in Trennungssituationen

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) begrüßt, dass der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 2020 seine langjährige Forderung zur Steuerbefreiung von Outplacementberatungsleistungen aufgegriffen hat. Danach wird die vom Arbeitgeber veranlasste und finanzierte Beratung für die Verbesserung der künftigen Jobfähigkeit für ausscheidende Mitarbeiter im neuen § 3 Nr. 19 EStG steuerlich nicht mehr als geldwerter Vorteil behandelt. Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch vor dem Jahreswechsel dürfte diese Regelung nach Auffassung des BDU schon für den Veranlagungszeitraum 2020 gelten. Dr. Martin Mertes, Vorsitzender der BDU-Fachverbandes Outplacementberatung, sieht darin ein wichtiges Unterstützungssignal der Bundesregierung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Hinblick auf die sich zunehmend verschlechternde Arbeitsmarktsituation: “Die bisherige Notwendigkeit, Outplacementberatung als geldwerten Vorteil zu versteuern hat in der Vergangenheit als Bremsklotz gewirkt. Die nun beschlossene steuerrechtliche Klarstellung hilft sowohl den Unternehmen als auch den Mitarbeitern, sich bei notwendigen Personaltrennungen ohne Nachteile von externen Spezialisten unterstützen zu lassen.”

Der BDU geht davon aus, dass die Nachfrage nach Beratungsleistungen für die Verbesserung der künftigen Jobfähigkeit in Deutschland in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Denn: Die Zahl der Arbeitslosen ist zum Jahresbeginn 2021 im Vergleich zum Vorjahr um knapp 500.000 gestiegen. Darüber hinaus befanden sich einige Branchen, wie zum Beispiel die Automobilindustrie, schon vor Corona in einem umfassenden Veränderungsprozess. Die Auswirkungen der Pandemie werde diese Entwicklung ausweiten und verstärken, so der Consulting-Spitzenverband.

BDU-Grundsätze bieten Arbeitgebern und Arbeitnehmern Orientierung

1993 haben sich führende deutsche Outplacementberatungen unter dem Dach des Consultingverbandes BDU in einem eigenen Fachverband zusammengeschlossen. Die Unternehmensberatungen sind darauf spezialisiert, Unternehmen und deren Mitarbeiter in Trennungsprozessen zu unterstützen.

Damit leisten Outplacementberatungen eine wichtige volks- und betriebswirtschaftliche Aufgabe. Der BDU hat für die Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen und seriösen Beratungsprozesses die Grundsätze der Outplacementberatung (GdOPB) entwickelt. Diese bieten sowohl den Kunden und Kandidaten als auch den Outplacementberatungen selbst eine verlässliche Orientierung für die notwendigen und erwartbaren Leistungen in allen Phasen des Beratungsprozesses.

Download “Grundsätze der Outplacementberatung (GdOPB) des BDU”:

https://www.bdu.de/der-bdu/unsere-fachverbaende/outplacementberatung/

Outplacementberatung: Funktionsweise und Vorteile

Unter Outplacementberatung wird die professionelle Hilfe bei der beruflichen Neuorientierung von Mitarbeitern und die Gestaltung eines fairen Trennungsprozesses verstanden. Im Mittelpunkt der Dienstleistung steht für die Kandidaten eine fundierte Standortanalyse ihrer Stärken und Schwächen, um beruflich weiter erfolgreich sein zu können. Darüber hinaus werden sie fit darin gemacht, sich professionell zu positionieren, sich online optimal sichtbar zu machen sowie das Networking in sozialen Netzwerken zielorientiert zu gestalten. Unternehmen profitieren bei einem professionell gestalteten Trennungsmanagement davon, dass von einer fairen Trennungskultur positive Signale an die verbleibenden Mitarbeiter in den Firmen ausgehen. Daneben können langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Die Kosten für die Outplacementberatung übernehmen häufig die Arbeitgeber.

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Laura Jahn

Von Laura

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