Mi. Apr 24th, 2024

Am 16. März 2022 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die vorläufige Übersetzung des neuen Kodierungssystems ICD-11 veröffentlicht. Die Internationale Klassifikation von Gesundheitsstörungen dient auch in Deutschland als Grundlage für Diagnostik von Krankheiten, zu Abrechnungszwecken zwischen Krankenkassen und Ärzt:innen und als Basis für die Anerkennung von psychischen, körperlichen und geistigen Leiden. Sie wird die bisherige Leitlinie ICD-10 in den kommenden Jahren ablösen und vermutlich 2025 verbindlich werden.

Doch schon jetzt gibt es aus Sicht des Bundesverbands Burnout und Depression e.V. Grund zur Aufmerksamkeit für die neue Verschlüsselung: Erstmals wird in der ICD-11 das Burnout-Syndrom mit einer eigenständigen Ziffer erwähnt und gilt damit künftig als ein anerkanntes Krankheitsbild.

Bislang wurde das „Ausgebrannt Sein“ lediglich als ein Zustand am Ende der Kodierungen geführt, welcher die Inanspruchnahme des Gesundheitswesens bedingen kann. „Mit der Heraufstufung des Burnout-Syndroms zu einem beschriebenen Problembild wird den vielen Betroffenen mit ihrem massiven Leidensdruck und den erheblichen Einschränkungen für ihre seelische und körperliche Belastung Rechnung getragen“, sagt Thomas Grünschläger, erster Vorsitzender des BBuD.

Fortan wird Burnout unter der Kennung „QD85“ geführt und findet damit ausdrückliche Erwähnung als eine Erschöpfung, die wesentlich in Zusammenhang mit der Berufstätigkeit steht und hieraus resultierend zu multifaktoriellen Beschwerden führt. „Gerade für Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Jobs an einem Burnout-Syndrom erkranken, ist dessen ordentliche Qualifizierung von großer Bedeutung“, erklärt Dennis Riehle, Sozialberater beim BBuD. „Es ist zweifellos erleichternd zu wissen, dass man an einer konkreten, benennbaren und gegenüber Versicherungen und Behörden durchsetzbaren Krankheit leidet, die bisweilen als Modeerscheinung unter Managern verspottet wurde“, so Riehle.

Der BBuD rechnet damit, dass durch die revidierte Version der Internationalen Klassifikation auch eine Besserstellung der Betroffenen bei sozialrechtlichen Ansprüchen erreicht werden kann und ermutigt Menschen mit dem Krankheitsbild, sich im Zweifel selbstbewusst für ihre Rechte einzusetzen. Daneben verweist der Verband auf seine niederschwelligen Unterstützungsangebote wie das „Lachtelefon“, das „Andere Burnout-Café“ oder die Psychosoziale Mailberatung.

Bundesverband Burnout und Depression e. V.

Viktoria Kranz (Pressesprecherin. V.i.S.d.P.) | Kanalstraße 57 | 41460 Neuss | Mail: presse@bvbud.de | www.bvbud.de

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