Fr. Mrz 29th, 2024

Das Jahr geht weiter, und so auch Corona. Trotz Impfungen steigen die Zahlen und es gibt Sprache über die vierte Welle.
Wie wird es weitergehen mit Corona? Gibt es Lockerungen? Mehr Maßnahmen? Wie lange können wir es noch aushalten? Gerade können wir leider nur auf die Gegenwart schauen, aber wir können auch etwas für die Gegenwart tun mit den jetzigen Maßnahmen. Vor allem, wenn geimpft.

Jetzige Maßnahmen in Deutschland gegen Covid-19
Maske tragen, 1,50 Meter Abstand halten: Bundesweit gelten die Corona Abstands- und Hygieneregeln weiter – auch für geimpfte und genesene Personen. Jedoch, für geimpfte, genesene oder getestete Personen gelten besondere Zugangsrechte zum Beispiel bei Veranstaltungen, in Krankenhäusern oder beim Sport in Innenräumen.

Erleichterungen für Covid-19 Geimpfte, Genesene oder Getestete
Seit 23. August gilt die 3G-Regel. Corona Geimpfte, genesene oder getestete Personen dürfen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe aufsuchen. Dazu kommen auch die Innengastronomie, der Besuch von Veranstaltungen in Innenräumen sowie die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, beim Sport im Innenbereich und bei Beherbergung. Dies gilt für alle ab sechs Jahren generell und darüber hinaus für Schüler, weil sie im Rahmen eines Schulkonzepts regelmäßig getestet werden.

Öffentliches Leben
In Regionen mit einer sehr niedrigeren Infektionslage können weitreichende Erleichterungen festgelegt werden. Entscheidend sind die Corona-Regeln des jeweiligen Bundeslandes.

Dienstleistungen wie Friseure?
Körpernahe Dienstleistungsbetriebe sind unter Auflagen zur Hygiene, mit Kontaktdatenerfassung und unter Nutzung medizinischer Masken geöffnet. Es gilt die 3G-Regel. Danach haben Corona Geimpfte, genesene oder getestete Personen Zutritt. Ein Testkonzept für das Personal wird vorausgesetzt.

Sport während Covid-19?
Die konkreten Regeln für den Sport treffen die Länder. Ist die 7-Tage-Inzidenz in einer Region stabil unter 50 Neuinfektionen, können Länder kontaktfreien Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich erlauben. Grundsätzlich gilt die 3G-Regel. Danach haben geimpfte, genesene oder getestete Personen freien Zutritt zum Sport im Innenbereich.

Bei Inzidenzen über 50 können die Länder Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten zulassen. Auch Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auf Außensportanlagen kann erlaubt werden.

Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen können bei niedrigen Infektionszahlen geöffnet werden, entscheidend sind die Regelungen der Länder.

Religion?
Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen können stattfinden, soweit die Auflagen des Infektionsschutzes eingehalten werden.

Gastronomie?
Bei hohem Infektionsgeschehen bleiben alle Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Der Verzehr vor Ort ist dann untersagt.

Kultureinrichtungen?
Ist die 7-Tage-Inzidenz stabil und länger als 14 Tage unter 50 Neuinfektionen, können Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos sowie ähnliche Einrichtungen unter Auflagen öffnen. Ähnlich gilt dies für Museen und Galerien.

Kitas? Schulen?
Generell ist die Umsetzung der Kinderbetreuung Ländersache. Die Einzelheiten zur Kinderbetreuung können Sie bei Ihrem Bundesland nachlesen.

Wie der Unterricht vor Ort stattfindet, entscheiden die Länder als Teil ihrer Kultushoheit. Solange Präsenzunterricht stattfindet, müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer zweimal pro Woche getestet werden.

Unternehmen?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten freiwillig das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, um sie bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Seit dem 1. Juli sind sie jedoch nicht mehr verpflichtet, ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten.

Allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, müssen Arbeitgeber regelmäßige Selbst- oder Schnelltests anbieten, grundsätzlich mindestens zweimal pro Woche.

Zur weiteren Reduzierung der Fahrgastzahlen zu klassischen Berufsverkehrszeiten werden die Unternehmen aufgefordert, flexible Arbeitszeiten, in denen immer möglich, so einzusetzen, dass das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und -ende möglichst stark entzerrt wird.

Pflegeheim? Senioreneinrichtung?
In den Alten- und Pflegeeinrichtungen wurde den Bewohnerinnen und Bewohnern zuerst ein Impfangebot gemacht. Mittlerweile haben die meisten von ihnen sowie das Pflegepersonal eine Zweitimpfung erhalten. Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten. Daher gilt in vielen Heimen nach wie vor eine Test- und Maskenpflicht für Besucher. Zu den jeweils geltenden Regelungen – auch zu möglicherweise beschränkten Besuchszeiten – können die Einrichtungen Auskunft geben.

Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen ist beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht sowie eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche vorgesehen. Der Bund unterstützt die Alten- und Pflegeheime sowie die mobilen Pflegedienste mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Regelmäßige Corona-Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt.

Was gilt für Reisende?
Im Inland gelten die Corona-Regelungen der Bundesländer. Bahnreisenden, die trotz Einschränkungen reisen müssen, sollen ein zuverlässiges Angebot erhalten, sicher und mit viel Abstand unterwegs zu sein. Deshalb wurde die Reservierungsmöglichkeit der Sitzplätze beschränkt.

Für die Rückreise nach Deutschland gelten besondere Regeln: Seit dem 1. August muss jeder Reiserückkehrer geimpft, genesen oder getestet sein. Bei Einreisen aus ausländischen Hochrisiko-Gebieten oder Virusvarianten-Gebieten gelten erweiterte Regelungen. Die Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung ist Pflicht.

Grundsätzlich gelten weltweit individuelle Reisehinweise.

Erfahre mehr zu Corona in:

COVID-19! Was könnte heute wahr sein? von Dantse Dantse
COVID-19! Mehr als ein biologischer Kampf von Dantse Dantse
Coronavirus Covid-19 von Dantse Dantse

Erhältlich hier:

Indayi.de

Amazon

Hugendubel

Thalia

Der Autor:
www.dantse-dantse.com
www.dantse-logik.com

Der aus Kamerun stammende Allround-Mehrfach-Bestsellerautor mit weit über 120 Büchern auf Deutsch, darunter Ratgeber, Sachbücher zu den Themen Gesundheit, Psychologie, Kindererziehung und Romanen, Verleger, Gründer, Experte für Ernährungs-, menschliche Verhaltens- und Persönlichkeitsentwicklungswissenschaften, sowie sehr erfolgreicher Lebens- und Gesundheitscoach Dantse Dantse arbeitet und lebt in Darmstadt.

WARNUNG:
Das Lesen der Bücher von Dantse Dantse kann deine Augen öffnen, die Ohren sensibilisieren, die Zunge schärfen, dein Herz berühren, dein Leben beeinflussen, deinen Horizont erweitern, deine Sorgen beseitigen, dich gesund machen und erhalten, dein Schicksal verändern und dich glücklich machen.

Pressemitteilung teilen:
indayi

Von indayi

Schreibe einen Kommentar