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Covid-19-Spätfolgen: Greift die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bremen, 26.05.2021. Chronische Müdigkeit, Abgeschlagenheit, starke Erschöpfung: Immer mehr Menschen sind vom Long-Covid-Syndrom betroffen. Die Beschwerden können zu einer langfristigen Beeinträchtigung der beruflichen Leistungsfähigkeit führen und sich damit auch auf das Arbeitsverhältnis auswirken. Ob in diesem Fall die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, weiß die Kanzlei Wittig Ünalp, die auf Arbeits- und Versicherungsrecht spezialisiert ist.

Symptome und Folgebeschwerden einer Covid-19-Infektion werden immer noch erforscht. „Eines ist allerdings sicher: Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit und Auswirkungen auf den Job sind möglich“, sagt Maximilian Wittig, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Arbeitsrecht sowie Partner der Kanzlei Wittig Ünalp. „Deshalb liegt die Frage nahe, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung greift. Hier ist zunächst festzustellen, dass die marktüblichen Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht auf bestimmte Krankheiten abstellen oder sie ausschließen. Es kommt also nicht darauf an, woran die Person erkrankt. Insofern fallen Covid-19-Erkrankungen grundsätzlich unter den Versicherungsschutz.“

Wie stark ist die Leistungsfähigkeit eingeschränkt?

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