Fr. Mrz 29th, 2024

Deutschlandradio-Hörfunkrat
befasst sich
mit
aktueller Auftragsdiskussion für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Drei-Stufen-Test: Aufsichtsgremium beauftragt Gutachten zum Telemedienkonzept von Deutschlandradio

Presseinformation, 18. Juni 2021

Der Hörfunkrat von Deutschlandradio begrüßt die aktuellen Überlegungen der Länder, die Kompetenzen der Aufsichtsräte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken. Ausführlich setzte sich das 45-köpfige Gremium am 17. Juni mit den bekannt gewordenen Reformvorhaben der Länder in der laufenden Auftragsdiskussion für die Sender auseinander. Nach Einschätzung von Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue sehen die Pläne, die zurecht einen Schwerpunkt auf die digitale Welt legten, einen „modernen und in die Zukunft gewandten Auftrag“ vor. Die Entwürfe für einen neu formulierten Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk „machen Mut, weil es darum geht, viele verschiedene Zielgruppen zu erreichen – insbesondere die jungen“, erklärte Raue. Die Zahl der Programmangebote würde begrenzt, auf der anderen Seite hätten Sender und Gremien künftig mehr Mitspracherechte in der Frage, wie der programmliche Auftrag bestmöglich erfüllt werde. Als Vorsitzender des Hörfunkrats äußerte Frank Schildt die Erwartung, „dass die breite gesellschaftliche Repräsentanz und Kompetenz in den Gremien künftig noch stärker als Ressource für die gemeinwohlorientierten Programme zur Geltung kommen wird.“

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Hörfunkrat zuvor einstimmig, die Firma Goldmedia GmbH mit der Erstellung eines Gutachtens zu den Auswirkungen der Änderungen des Telemedienangebotes von Deutschlandradio auf alle relevanten Märkten zu beauftragen. Das Gutachten wird im Rahmen des Drei-Stufen-Tests vergeben, der Hörfunkrat folgte dabei der Empfehlung seines Nichtständigen Ausschusses Drei-Stufen-Test. Der Drei-Stufen-Test ist ein Genehmigungsverfahren für öffentlich-rechtliche Telemedienangebote. Dabei wird festgestellt, ob das aktuell vorliegende Telemedienkonzept von Deutschlandradio vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst ist. Michael Deutscher, erster stellvertretender Hörfunkratsvorsitzender und Vorsitzender des Nichtständigen Ausschusses: „Mit einem ambitionierten Zeitplan geht es mit dem Gutachten jetzt in die heiße Phase. Wir streben an, den aufwendigen Test in der gebotenen Gründlichkeit bis zum Jahreswechsel abzuschließen.“

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