Mi. Apr 24th, 2024

Lahr (ots) – Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat erstmals im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA, jetzt Stellantis) eine Verurteilung des Autobauers erstritten. Das Landgericht Stade stellte am 15. April 2021 aufgrund der Abgasmanipulation fest, dass FCA verpflichtet ist, dem Kläger eines Wohnmobils Schadensersatz zu bezahlen. (Az. 2 0 12/21). Da FCA sich zur Klage und den Vorwürfen nicht geäußert hatte, fällte das Gericht ein Versäumnisurteil. Dr. Stoll & Sauer wertet das Urteil als wichtigen Schritt in der juristischen Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA. Der Skandal ist mit dem bei VW vergleichbar. Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und damit deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Erstes FCA-Verfahren liegt bereits am OLG Karlsruhe

Die juristische Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals bei FCA schreitet mit dem Urteil des Landgerichts Stade weiter voran. Ein erstes Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer befindet sich bereits in der Berufung am Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 14 O 333/20). Außerdem hat bereits das Landgericht Koblenz am 1. März 2021 FCA wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az. 12 O 316/20). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst das Urteil vom Landgericht Stade kurz zusammen:

Rechtsprechung im Abgasskandal eindeutig auf Verbraucherseite

Der Diesel-Abgasskandal bei Fiat-Chrysler (jetzt Stellantis) und Iveco verunsichern die Verbraucher gerade im Segment der Reise- und Wohnmobile. Für die kostspieligen Freizeitfahrzeuge ist jahrelang gespart worden. Seit Juli 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts des Betrugs. Die Abgasreinigung der Motoren soll vergleichbar wie beim Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG manipuliert worden sein. Die Rechtsprechung steht noch am Anfang bei der juristischen Aufarbeitung. Die Camper fragen sich, wie stehen tatsächlich die Chancen vor Gericht. Braucht es einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), um erfolgreich juristisch Schadensersatz einzuklagen?

Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer macht klar, dass die Chancen sehr gutstehen, Autobauer vor deutschen Gerichten zur Rechenschaft zu ziehen und auch den Händler in der Gewährleistungsfrist zur Rücknahme des Fahrzeugs zu bewegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem verbraucherfreundlichen Beschluss bereits am 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19) den Weg dazu bereitet. Das OLG Celle hat ganz aktuell am 17. Februar 2021 in einem Beschluss ebenfalls die Sichtweise des obersten Gerichts unterstrichen (Az. 7 U 20/20). Hier die aktuelle Rechtsprechung von Dr. Stoll & Sauer kurz zusammengefasst:

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich diese Ausführungen auch auf den Diesel-Abgasskandal bei Fiat-Chrysler und Iveco übertragen lassen. Eine unzulässige Abschalteinrichtung stellt für den BGH generell einen Sachmangel dar. Ein entsprechender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes ist nicht nötig, um den Sachmangel zu beweisen. Hier erwarten Gerichte einen schlüssigen Vortag, der von den Anwälten der Autobauer erwidert werden muss. Auch das hat der BGH in seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19) unterstrichen. Die Kanzlei rät daher vom Abgasskandal bei Fiat-Chrysler und Iveco betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

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