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Die Europäische Kommission hat gegen vier Elektronik-Hersteller in getrennten Beschlüssen Geldbußen in einer Gesamthöhe von 111 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das EU-Wettbewerbsrecht verhängt.

Die Geldbußen wurden gegen vier Elektronikhersteller verhängt, weil diese ihren Online-Einzelhändlern Fest- oder Mindestpreise für den Verkauf der Produkte diktiert und damit gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben, teile die Europäische Kommission am 24. Juli 2018 mit.

Die vier Elektronikhersteller nahmen vertikale Preisbeschränkungen in Form von Fest- oder Mindestpreisverordnungen vor, indem sie die Möglichkeiten ihrer Online-Händler beschränkten, die Einzelhandelspreise für gängige Elektroprodukte wie Notebooks, Hi-Fi-Anlagen oder Küchengeräte selbst festzulegen. Boten Online-Einzelhändler die Produkte zu niedrigeren Preisen an, schalteten sich die Hersteller ein und drohten beispielsweise mit einem Belieferungsstopp. Da viele Online-Händler Preisalgorithmen einsetzen, um sich an die Preise der Wettbewerber anzupassen, wirken sich die Beschränkungen auf das gesamte Segment des jeweiligen Produktes preislich aus. Zudem verfügten die Hersteller über Instrumente, die Wiederverkaufspreisbildung im Vertriebsnetz zu überwachen und können so im Falle von Preissenkungen schnell eingreifen, so die EU-Kommission.

Durch diese Maßnahmen sei ein wirksamer Preiswettbewerb zwischen den Einzelhändlern erschwert worden. Dies habe zu höheren Preisen geführt und sich somit auch unmittelbar auf die Verbraucher ausgewirkt. Damit haben die Elektronikhersteller gegen das EU-Kartellrecht verstoßen, rügte die Kommission und verhängte die Geldbußen. Da alle Unternehmen mit der Kommission zusammenarbeiteten wurden die Geldbußen entsprechend reduziert.

Einzelhändler und Verbraucher, die von dem kartellrechtswidrigen Verhalten der Hersteller betroffen sind, können nun Schadensersatzansprüche geltend machen. Durch die Beschlüsse des Kommission muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass die Hersteller sich rechtswidrig verhalten haben, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Da der Online-Handel immer mehr an Bedeutung gewinnt, wird er von den Wettbewerbshütern und Kartellwächtern genauer unter die Lupe genommen. Illegale Preisabsprachen behindern den fairen Wettbewerb und können hart sanktioniert werden. Allerdings sind Verstöße gegen das Kartellrecht keineswegs immer so offensichtlich. Auch einzelne Vertragsklauseln können schon gegen geltendes Recht verstoßen. Daher empfiehlt es sich, Verträge auch im Hinblick auf kartellrechtliche Konsequenzen von im Kartellrecht und Wettbewerbsrecht kompetenten Rechtsanwälten prüfen zu lassen.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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