Di. Apr 23rd, 2024

Berlin (ots) – Der Entwurf für das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) [1] wird erhebliche Konsequenzen haben. Jedoch nicht für die Tabakindustrie. Das von Minister Scholz geführte Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant eine minimale Anhebung der Steuern auf Tabakprodukte. Die wesentlich weniger schädliche Alternative, die E-Zigarette soll hingegen massiv besteuert werden. Sollte das Gesetz so wie vorgeschlagen verabschiedet werden, plant das Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. eine Verfassungsbeschwerde.

Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) bewertet den Entwurf zur E-Zigarettensteuer im TabStMoG als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. In einer heute veröffentlichten Stellungnahme berechnet der E-Zigaretten-Branchenverband BfTG, dass eine geplante Besteuerung von 2 Cent/ mg Nikotin und ab 2024 von 4 Cent/ mg Nikotin eine bis zu 160 Prozent hohe Verteuerung der Liquidpreise zur Folge hätte. [2] Der Preisnachteil von E-Zigaretten gegenüber Rauchtabak würde erheblich verstärkt.

Tabak ist bereits jetzt bis zu 60% günstiger als E-Zigaretten. [3] Nach der geplanten Steuereinführung wäre Tabak-Feinschnitt sogar um bis zu 85 Prozent günstiger als E-Zigarettenliquid. Die Höhe des Steuertarifs muss, um mit Blick auf die angestrebte Lenkungswirkung nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG zu verstoßen, so gewählt sein, dass sie nicht eine Lenkungswirkung zu Lasten von Liquid und zu Gunsten von Rauchtabak erzeugt. Diesen Grundsatz beachtet der vorliegende Gesetzesentwurf jedoch nicht. Er verstärkt den Preisnachteil von E-Zigaretten gegenüber Rauchtabak erheblich und ist daher verfassungswidrig.

Deutlich geringeres Schadenspotenzial nicht berücksichtigt

Der Referentenentwurf begründet eine Besteuerung von Liquid unter anderem mit einem bestehenden Gefährdungspotenzial durch E-Zigaretten (siehe A. II. 3., Blatt 18).

Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: “E-Zigaretten sind Alternativen zum Tabakkonsum für erwachsene Raucher. Daher muss das Schadenspotenzial von E-Zigaretten in Relation zur Schädlichkeit von Tabakzigaretten bewertet werden. Dampfen ist laut der britischen Gesundheitsbehörde Public Health England (PHE) um 95 Prozent weniger schädlich als Rauchen. Deshalb wäre es absurd, wenn die deutlich weniger schädliche Alternative teurer wäre als die Tabakzigarette.” [4]

Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) stellt klar, dass der Umstieg von der Tabakzigarette auf die E-Zigarette das Erkrankungsrisiko für Raucher senke. Das DKFZ, auf das sich der Gesetzesentwurf direkt bezieht, fordert eine Regulierung, die “Raucher nicht davon abhält, vollständig von Tabak- auf E-Zigaretten umzusteigen.” [5]

Folgen der geplanten Steuer

Durch zu hohe Steuerbelastung und in Folge deutlich gestiegene Liquidpreise wird es zu mehr Rauchtabakkonsum führen. Dies zeigen die Erfahrungen in anderen europäischen Mitgliedsstaaten, die eine Steuer auf Liquid eingeführt hatten und teilweise bereits wieder deutlich reduziert haben. [6] Dem E-Zigaretten-Fachhandel würden die Umsätze wegbrechen, weil die E-Zigarette stark an Attraktivität verlieren würde, denn für viele Dampfer ist der finanzielle Aspekt entscheidend.

Diese erdrosselnde Wirkung wäre mit Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG nicht vereinbar.

Fazit Dustin Dahlmann:

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