Fr. Mrz 29th, 2024

Brüssel (ots) – Ein Vorschlag des deutschen Bundesrats zur Besteuerung der Einsätze bei Online-Poker- und virtuellen Automatenspielen würde dazu führen, dass mehr deutsche Spieler nicht lizenzierte Onlineangebote nutzen werden und den Betreibern stationärer Angebote einen erheblichen und unfairen Steuervorteil verschaffen. Er würde allein in Bayern jährlich bis zu 290 Millionen Euro ausmachen.

Die European Gaming and Betting Association (EGBA) hat heute davor gewarnt, dass ein Vorschlag des deutschen Bundesrats zur Einführung einer 5,3-prozentigen Steuer auf Spieleeinsätze bei Online-Poker und virtuelle Automatenspiele das Hauptziel des neuen Glücksspielstaatsvertrags, Kunden von Online-Poker und virtuellen Automatenspielen in den regulierten Markt zu lenken, konterkarieren und gegen EU-Beihilfevorschriften verstoßen würde.

Die vorgeschlagene Steuergesetzgebung würde sich in zweifacher Hinsicht auswirken: Zum einen würde sie die Wettbewerbsfähigkeit des lizenzierten und regulierten Angebots von Online-Poker und virtueller Automatenspiele beeinträchtigen. Eine von Goldmedia veröffentlichte aktuelle Spielerumfrage ergab, dass bei Inkrafttreten der neuen Steuer 49 Prozent der deutschen Spieler lieber unregulierte Onlineangebote nutzen würden. Diese Spieler außerhalb des regulierten Marktes würden dann nicht mehr durch die Regelungen zum Verbraucherschutz der deutschen Regulierung geschützt. Damit wäre die vorgeschlagene Steuer mit dem Hauptziel des neuen Glücksspielstaatsvertrages, der am 1. Juli 2021 in Kraft treten soll, unvereinbar. Zentrales Ziel des 4. Glücksspielstaatsvertrags ist es, Online-Kunden aus dem unregulierten in den regulierten Online-Glücksspielmarkt zu kanalisieren.

Zum zweiten würde die vorgeschlagene Steuer einseitig Anbieter von Online-Poker und virtuelle Automatenspielen sanktionieren. Diese würden, in Bayern zum Beispiel, mit vier- bis fünfmal höheren Steuersätzen besteuert als zum Beispiel die Anbieter stationärer Casino-Angebote in Bayern und mit 15-mal höheren Steuersätzen als Betreiber von Spielautomaten in stationären Spielhallen. Das würde einen erheblichen und unfairen Steuervorteil für die stationären Betreiber in Deutschland gegenüber Online-Anbietern bedeuten. Nach Ansicht der EGBA wäre das eine illegale staatliche Beihilfe nach EU-Recht (Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Goldmedia kommt zum Schluss, dass der Steuervorteil für Betreiber stationärer Angebote allein in Bayern bis zu 290 Millionen Euro pro Jahr ausmachen würde.

(Quelle: Goldmedia-Studie zu zukünftigen Unterschieden in der Besteuerung von landbasierten und Online-Betreibern von Casino-Spielen in Deutschland im Auftrag der EGBA (2021))

In Anbetracht dieser Bedenken fordert die EGBA den Deutschen Bundestag auf, die vorgeschlagene Steuermaßnahme zu überdenken, wenn sie in den kommenden Wochen im Bundestag debattiert wird. Alternative Steuersätze, die sich stärker an denen anderer EU-Mitgliedsstaaten orientieren, würden sicherstellen, dass die überwiegende Mehrheit der deutschen Spieler lizenzierte Onlineangebote nutzt und so von der deutschen Verbraucherschutzregulierung profitiert, was dem Hauptziel des neuen Glücksspielstaatsvertrags entspricht.

Die EGBA hat der Europäischen Kommission bereits ihre Bedenken zu der vorgeschlagenen Steuermaßnahme mitgeteilt. Sollte die Steuer in der vorgeschlagenen Form verabschiedet werden, wird die EGBA alle Optionen in Betracht ziehen, einschließlich der Einreichung einer formellen Beihilfebeschwerde bei der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission hatte bereits früher festgestellt, dass eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von Online-Casinos und stationären Casinoangeboten eine staatliche Beihilfe nach EU-Recht darstellt. In einem dänischen Fall kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass ein niedrigerer Steuersatz für Online-Casinos angesichts des unvermeidlichen Wettbewerbs mit dem unregulierten Online-Markt durch die allgemeinen Verbraucherschutzziele – der Schaffung eines regulierten und sicheren Online-Umfelds – gerechtfertigt war.

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Laura Jahn

Von Laura

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