Fr. Apr 19th, 2024

Weil er einen ausländischen Arbeitnehmer ohne Genehmigung zu ungünstigen Arbeitsbedingungen in seinem Imbiss beschäftigte und ihm gegenüber handgreiflich wurde, verurteilte das Landgericht Zwickau einen 37-jährigen Arbeitgeber aus dem Landkreis Zwickau zu einer Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 20 Euro. Vorangegangen waren umfangreiche Ermittlungen des Hauptzollamts Erfurt -Finanzkontrolle Schwarzarbeit Chemnitz-.

Die Ermittler des Hauptzollamtes Erfurt konnten dem 37-jährigen Mann nachweisen, dass er einen 30-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen ohne gültige Arbeitserlaubnis mindestens drei Monate bei sich beschäftigte, ohne diesen zur Sozialversicherung anzumelden und den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Der Lohn, den der Geschäftsinhaber für die täglich 8-stündige Arbeit zahlte, stand dabei in keinem Verhältnis zu den Arbeitsbedingungen und der geleisteten Arbeit. So erhielt der Geschädigte für seine Arbeit im ersten Monat noch 300 Euro, in den folgenden Monaten gar keinen Lohn. Als er diesen einfordern wollte, wurde der Verurteilte handgreiflich.

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Hauptzollamt Erfurt
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Laura Jahn

Von Laura

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