Di. Apr 16th, 2024

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach gegen einen 58jährigen Reinigungsunternehmer aus dem Ortenaukreis lieferten den hinreichenden Verdacht, dass der Mann im Zeitraum von Januar 2018 bis Februar 2020 mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entweder gar nicht oder unter Angabe deutlich geringerer Verdienste beim zuständigen Sozialversicherungsträger angemeldet hatte. Beiträge in Höhe von 77.000 Euro hatte er so hinterzogen.
Das Amtsgericht Lahr sah die Vorwürfe des Hauptzollamts Lörrach, das am Standort Offenburg eine Abteilung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit für den Ortenaukreis unterhält, und der Staatsanwaltschaft Offenburg als erwiesen an und verhängte gegen den Mann wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt per Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 13.600 Euro. Ebenso hat er die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge nachzubezahlen. Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig.

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