Sa. Apr 20th, 2024

Würzburg (ots)

Vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe und Festlegung eines Wertersatzes verhängte das Landgericht Würzburg in einem Berufungsverfahren bereits im Januar 2020 gegen einen 58-Jährigen aus dem Raum Kitzingen wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in insgesamt 38 Fällen. Für das Hauptzollamt Schweinfurt und die dort angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit münden so langwierige Ermittlungen in eine Verurteilung. Zusammen mit den Altfällen erstreckten sich die wiederholten Ermittlungen des Zolls über einen Zeitraum von knapp zehn Jahren*. Noch Ende vergangenen Jahres wurde das Urteil des Landgerichts Würzburg rechtskräftig und liegt dem Zoll nun vor.

Der Verurteilte betrieb ein Unternehmen im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Zwar meldete er beschäftigte Arbeitnehmer zur Sozialversicherung an, jedoch führte er keine Abgaben zur Sozialversicherung ab. Den Einzugsstellen zur Sozialversicherung entstand ein Schaden in Höhe von mehr als 66.200 Euro, den der 58-jährige Deutsche als Wertersatz zurückzahlen muss.
Der vergleichsweise hohen Freiheitsstrafe vorausgegangen waren zwei Verurteilungen des Amtsgerichtes und des Landgerichtes Würzburg zu Freiheitsstrafen auf Bewährung für ähnlich gelagerte Verstöße.

Fußnote: * Unterbrechungen eingeschlossen

Hintergrundinfos:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Schweinfurt führt Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Ermittlungen der FKS können sich über mehrere Monate oder Jahre erstrecken.

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