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Medienmitteilung
Keine Vergütung für angeblich 900 Überstunden
Bremen, 14.07.2021. Einfach mehr arbeiten und dann die Überstunden in Rechnung stellen – das funktioniert nicht. Dies zeigt ein aktueller Fall der Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp.
Ein Arbeitnehmer, der selbst gekündigt hatte, forderte von seinem ehemaligen Arbeitgeber 30.000 Euro und klagte darauf vor dem Arbeitsgericht München. Als Grund führte er rund 900 nicht vergütete Überstunden an. Der Arbeitgeber hatte die Zahlung verweigert, weil der Arbeitnehmer nicht belegen konnte, wie sich die Überstunden zusammensetzten und ob sie überhaupt geleistet wurden.
Ein eindeutiges Urteil