Sa. Apr 20th, 2024

Mainz (ots) – Ja, es gibt sie, die bürgerlich-konservativen Kräfte in der AfD, die sich mit Blick auf Globalisierung und wachsende Migration sorgen um die Zukunft unseres Landes. Das sind die einen. Doch gibt es auch die vielen anderen, die aus ihrer Abneigung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung keinen Hehl machen. Es geht nicht um irgendeine Splittergruppe innerhalb der Partei. Es geht um die, die sich unter dem Label “Flügel” versammelt hatten, einer inzwischen aufgelösten Teilorganisation rund um den Rechtsaußen Björn Höcke, die der Verfassungsschutz längst schon beobachtet, weil sie eine “erwiesen extremistische Bestrebungen” sei. Jetzt will die AfD dem Verfassungsschutz per Gerichtsbeschluss verbieten, die Zahl der Mitglieder zu nennen, die dieser “Flügel” hatte. Und sie will ihm verbieten, nach dem “Flügel” auch die ganze AfD ins Visier zu nehmen. Diese Klage ist eine Lachnummer. Denn es waren ihre eigenen Bundesvorsitzenden Alexander Gauland und Jörg Meuthen, die in Interviews und Talkshows meinten, quantifizieren zu können, welches Ausmaß der “Flügel” angenommen hatte: Zwischen 20 und 40 Prozent. Mit Auflösung dieser extremistischen Teilorganisation waren diejenigen, die sich mit deren Zielen identifizieren, nicht ausgeschlossen worden aus der Partei. Repräsentanten und Anhänger des “Flügel” sind weiterhin Parteifunktionäre oder Parlamentarier. Distanz zu diesen Rechtsextremisten? Nein. So hat sich die AfD regelrecht darum bemüht, vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft zu werden. Die Klage dagegen, diese Prognose ist kein Wagnis, wird abgewiesen.

Pressekontakt:

Allgemeine Zeitung Mainz
Zentraler Newsdesk
Telefon: 06131/485946
desk-zentral@vrm.de

Pressemitteilung teilen:
Laura Jahn

Von Laura

Schreibe einen Kommentar