Fr. Apr 19th, 2024

Hamburg (ots)

In einem aktuellen Urteil vom 18. August 2021 – 3 O 1047/21 – hat das Landgericht Oldenburg entschieden, dass Kreditverträge der Commerz Finanz fehlerhaft sind und eine vollständige Rückabwicklung nicht nur des Darlehensvertrags, sondern auch des Kaufvertrags über das jeweils finanzierte Fahrzeug zu erfolgen hat. Geklagt hatte der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Käufer eines VW Amarok. Zur Finanzierung dieses Fahrzeugerwerbs schloss er im Jahr 2016 einen Kreditvertrag mit der Commerz Finanz GmbH. Diese ist im Jahr 2017 mit der BNP Paribas S.A. verschmolzen.

Nach der Rechtsauffassung des Landgerichts habe die Commerz Finanz erforderliche Angaben zum Widerrufsrecht nicht in die Vertragsunterlagen aufgenommen. “Zu prüfen ist, ob sich in den Vertragsunterlagen die Passage: Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat, befindet”, erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. Das Urteil erging gegen die BNP Paribas S.A. als übernehmende Rechtsträgerin.

Rechtsfolge eines solchen Widerrufs ist die vollständige Rückabwicklung des Finanzierungsvertrags. Der Widerrufende hat Anspruch auf die Rückzahlung aller Zins- und Tilgungszahlungen, die er auf den Kreditvertrag geleistet hat. Einen Geldbetrag in Höhe einer etwaigen Anzahlung erhält der Widerrufende ebenfalls direkt von der Bank zurück. Vergleichbare Mängel in Vertragsunterlagen hat HAHN Rechtsanwälte auch in den Formularen der Volkswagen Bank GmbH, der BMW Bank GmbH, der Santander Consumer Bank AG und der Mercedes-Benz Bank AG gefunden. HAHN Rechtsanwälte bietet derzeit kostenfreie Überprüfungen hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit bei Kfz-Finanzierungen an.

Pressekontakt:

Pressemitteilung teilen:
Laura Jahn

Von Laura

Schreibe einen Kommentar