Do. Apr 25th, 2024

Köln (ots)

Die auf Verfahren im Abgasskandal spezialisierte Kölner Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich konnte vor dem Landgericht Mönchengladbach einen weiteren Erfolg gegen die Daimler-Benz AG verbuchen.

Das Landgericht Mönchengladbach hat der Klage gegen den Stuttgarter Konzern stattgegeben und verurteilte diesen zur Rücknahme einer Mercedes-Benz V-Klasse 250d 4M (LG Mönchengladbach, Urteil vom 12.05.2021, Az. 6 O 78/19).

Dieses Modell wurde vom KBA mit einem Rückruf versehen und ist mit einem Motor mit der Bezeichnung OM 651 ausgestattet.

Für die gefahrenen 41.349 km rechnete das Gericht den Klägern knapp 11.800 EUR als Nutzungsentschädigung auf den Kaufpreis an. Den Klägern steht also ein Betrag von rund 57.200 EUR zu.

Das Gericht stellte klar, dass der im Juni 2018 für 69.900 EUR verkaufte Mercedes- Benz Transporter nicht die Beschaffenheit aufwies, die bei solchen Käufen üblich und zu erwarten sei. Mit anderen Worten: Das Fahrzeug war mangelhaft und der Käufer daher berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten – und dies ohne vorherige Fristsetzung zur Nachbesserung!

Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Vortrag der Kläger und erkannte, dass im Fahrzeug, verschiedene Applikationen zu finden seien, welche hinsichtlich der Abgasbehandlung zwischen einer Situation auf dem Prüfstand und außerhalb des Prüfstandes unterscheiden und nur auf dem Prüfstand für eine die gesetzlichen Grenzwerte einhaltende Abgasreinigung sorgen; der Wagen also mit einer Abschaltvorrichtung versehen sei.

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