Mi. Apr 24th, 2024

Halle/MZ (ots) – Nachdem die Partei nun nach mehreren ostdeutschen Landesverbänden auch in ihrer Gänze zum Verdachtsfall erklärt wurde, darf der Verfassungsschutz sie zusätzlich mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausspähen. Diese Entscheidung ist richtig, am Rechtsextremismusgehalt der AfD gibt es wenig Zweifel. Doch der Schritt ist auch riskant. Die Partei hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits vor der Einstufung als Verdachtsfall vor Gericht gezerrt. Nun kündigt die AfD weitere juristische Schritte an, will bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Der Verfassungsschutz sollte sich seiner Sache sicher sein – denn wenn er vor Gericht verliert, wäre der Schaden maximal. Die AfD stünde auf einmal als Opfer übergriffiger Nachrichtendienste da. In der Opferrolle fühlt die AfD sich am wohlsten.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de

Pressemitteilung teilen:

Schreibe einen Kommentar