Fr. Mrz 29th, 2024

Tübingen/ München (ots) – Recherchen von SOKO Tierschutz und dem Magazin Spiegel deckten die jahrelange Praxis des Naturschutzbundes NABU auf, zahme und geschädigte Fundkrähen an das Tierversuchslabor des Instituts für Neurobiologie der Uni Tübingen abzugeben. Mit den Tieren wurden jahrelang auch invasive Tierversuchsstudien durchgeführt.

Die Schädel von Tieren wurden aufgebohrt und Leitungen ins Gehirn verlegt. Manche der Tiere wurden in sogenannten Finalversuchen getötet.

“Die Aussagen des NABUs, wonach man nicht gewusst hätte, dass die Tiere in einem Tierversuchslabor auch invasiven Tierversuchen ausgesetzt sind, passt zu dem Schweigen über den Umgang mit den offenbar lästigen Fundtieren in den letzten Jahren. Der NABU versteckt sich hinter vorgegebener Naivität und verweigert Transparenz.

Aussagen des NABUs, wonach man aus solchen Tierversuchen viel für den Schutz der Tiere lernen könnte, sprechen jeglichen Tierschutzgedanken Hohn, denn es gibt zahllose, ausgezeichnete, nicht-invasive Verhaltensstudien an diesen hochintelligenten Vögeln, welche die Intelligenz dieser Tiere eindrucksvoll belegen, ohne den Tieren dazu die Schädel aufzubohren. Damit stellt sich auch die Frage nach der Alternativlosigkeit der Experimente Nieders, denn ein Tierexperiment darf dem Gesetz nach nur genehmigt werden, wenn es keine Alternativen gibt”, so Mülln von SOKO Tierschutz.

Der verantwortliche Experimentator der Universität, Prof. Nieder, warb 2015 gegenüber der Behörde, er könne jährlich an die zehn fehlgeprägte oder irreparabel geschädigte Tiere erhalten. Selbst 2020 teilte Nieder der Behörde mit, er setze die NABU-Krähen auch für “Finalversuche” ein.

Das lässt die Aussage des NABUs zu dem angeblichen Ende der Krähenlieferungen an die Uni fragwürdig erscheinen.

Aus der Sicht von SOKO Tierschutz waren die Versuche mit den Krähen des NABUs illegal, da Versuche mit Tieren, die nicht speziell für den Tierversuch gezüchtet wurden, ebenso wie Versuche mit Wildtieren, oder Versuche mit zahmen, herrenlosen oder verwilderten Haustieren besonders strengen Sondergenehmigungen unterliegen.

SOKO Tierschutz zweifelt daran, ob und wann die notwendigen Sondergenehmigungen für die NABU-Krähen durch das Regierungspräsidium Tübingen erteilt wurden.

“Eine rückwirkende Legalisierung der Tierversuche mit den NABU-Tieren wäre ein Skandal und würde die gesamte Kontrolle solcher Versuche ad absurdum führen”, erklärt Mülln.

Besonders verstörend ist der akute Verdacht, dass selbst nach Jahren der grausamen Tierversuche immer noch Tiere aus dem Vogelschutzzentrum im Tierlabor der Uni Tübingen leben könnten, ihnen neue Eingriffe drohen und sie keine Aussicht auf Freiheit haben.

Woher kamen am 15.05.2020 die Krähen “Yoko”, “Harrison” und “Ringo Star”?

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