Do. Apr 25th, 2024

Das LAG Niedersachsen hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Arbeitnehmer sich gegen eine Freistellung zur Wehr gesetzt hat. Warum macht ein Arbeitnehmer dies, könnte er doch bezahlt auch auf der “faulen” Haut liegen. Oft bietet sich bereits aus taktischen Gründen ein Vorgehen gegen die Freistellung an. Regelmäßig sind Arbeitgeber dann bereit eine höhere Abfindung zu zahlen. Es mag aber auch Situationen geben, in denen der Arbeitnehmer, insbesondere Führungskräfte, tatsächlich weiter beschäftigt werden möchten, da sonst Reputation oder Fachwissen Schaden nehmen.

Das LAG Niedersachsen hat eine interessante Entscheidung getroffen, welche die Anforderungen an eine einstweilige Verfügung verringert. Auch wenn es auf den konkreten Gerichtsbezirk ankommt ist diese Entscheidung eine Unterstützung für jeden professionell beratenden Arbeitsrechtler. Vereinfacht gesagt hält das LAG Niedersachsen fest, dass nicht der Arbeitnehmer beweisen muss warum er arbeiten will, sondern der Arbeitgeber muss beweisen warum dies nicht gehen sollte. Ein kleiner aber sehr wichtiger Unterschied

Robert C. Mudter
Die Kanzlei Mudter & Collegen ist eine ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisierte Fachkanzlei. Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Führungskräfte und Arbeitgeber und setzen ihre Interessen

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