Das Londoner Übereinkommen über die Anwendung des Artikels 65 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) regelt seit seinem Inkrafttreten am 01. Mai 2008 die Einreichung von Übersetzungen von Europäischen Patenten in den einzelnen Mitgliedstaaten. Für die Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens ist es seither bei einer Validierung des Patents in ihrem Land lediglich notwendig, die Patentansprüche für eine Anmeldung einzureichen – anstatt wie zuvor eine Übersetzung der gesamten Patentschrift, also der Beschreibung, der Ansprüche und eventueller Zeichnungsbeschriftungen.
Patentübersetzer stellt dies vor neue Herausforderungen. Sie müssen die knapp formulierten Patentansprüche technisch verstehen, die patentspezifische Terminologie beherrschen sowie exakt und wörtlich übersetzen. Kein Wort darf fehlen, kein Artikel verwechselt, Bezeichnungen nicht zu eng gewählt werden. Auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch muss der Text beispielsweise exakt dem Ausgangstext entsprechen, denn bei Patentstreitigkeiten könnte das sonst Konsequenzen haben.
Dies verdeutlicht die Wichtigkeit einwandfreier und fachgerechter Patentübersetzungen, insbesondere für Patentanmelder und Patentanwälte.
Aber wie ist ein kompetenter Partner zu finden, der patentbezogene Dokumente fachgerecht und qualitativ hochwertig übersetzt? Das Hauptkriterium für erstklassige Fachübersetzungen stellt die Arbeitsweise nach DIN EN 15038 dar. Dieser Qualitätsstandard definiert, neben Aspekten des eigentlichen Übersetzens, die technischen und personellen Ressourcen einer Fachübersetzung, die Arbeitsschritte und die Qualitätssicherung einer normgerechten Übersetzung. Übersetzungsbüros, die nach diesem Standard arbeiten, setzen für die Übersetzung patentbezogener Dokumente beispielsweise ausgebildete Fachübersetzer ein, die Muttersprachler der jeweiligen Zielsprache und Fachleute des jeweiligen Fachgebiets sind. Gearbeitet wird nach dem Vier-Augen-Prinzip, d. h. die von einem Fachübersetzer ausgeführte und korrekturgelesene Übersetzung wird abschließend von einem zweiten Übersetzer wörtlich geprüft. Fehlende Worte und falsch gewählte technische Bezeichnungen können so weitestgehend ausgeschlossen werden.
Wir stellen dennoch beim abschließenden Prüfen bei uns im Hause immer wieder fest, dass selbst langjährig tätige Fachübersetzer bei der Übersetzung von Patentschriften, Einspruchsschreiben und anderen Dokumenten des gewerblichen Rechtsschutzes an ihre Grenzen stoßen. Erst umfassende Erfahrung im Patentwesen und der regelmäßige Umgang mit patentbezogenen Ausgangs- und Zieltexten führen zu optimalen Ergebnissen. Unser wörtliches abschließendes Prüfen macht den Unterschied. In den vergangenen 15 Jahren haben wir mehr als 3.000 Patentschriften und Ansprüche erfolgreich übersetzt und geprüft.
Janine Mahrt
MAHRT Fachübersetzungen Specialist Translations GmbH
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