Do. Mrz 28th, 2024
Essen (ots) – 45117 E/ 45468 MH:

Für die Besitzer von Waffen und Munition gibt das Essener Polizeipräsidium auszugsweise wichtige Änderungen bekannt, die nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt seit heute, Donnerstag, 6. Juli 2017, Gültigkeit haben.

Der Bundestag hatte Mitte Mai 2017 einen Gesetzentwurf zu Änderungen des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften beschlossen. Diese Änderung tritt nunmehr in Kraft.

Davon betroffen ist insbesondere die sachgerechte Aufbewahrung von Schusswaffen. Zukünftig gelten höhere Sicherheitsstufen für die Aufbewahrung der Waffen und der Munition. Für die bisher genutzten Waffenschränke, die den alten Erfordernissen entsprachen, gilt eine Besitzstandswahrung.

Zudem wird es für den befristeten Zeitraum von zwölf Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes möglich sein, “straffrei” illegal besessene Waffen aller Art und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben. Die Zeit dieser Amnestie nutzend, empfiehlt das Essener Polizeipräsidium, illegale Waffen aller Arten und auch Munition bei unseren Polizeidienststellen abzugeben. Auch erlaubnisfreie Waffen und Munition müssen ab sofort in verschlossenen Behältnissen aufbewahrt werden. /Peke

Rückfragen bitte an: Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr Pressestelle Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230) Fax: 0201-829 1069 E-Mail: pressestelle.essen@polizei.nrw.de

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