Mi. Aug 21st, 2024

(ne)Dass der Handel mit Betäubungsmittel zwar grundsätzlich strafbar ist, war einem 25-jährigen Mieter aus der Leo-Gans-Straße durchaus bekannt, hielt ihn aber nicht davon, eben diesem Geschäft nachzugehen.
Das führte dazu, dass Zivilermittler auf den jungen Mann aufmerksam wurden und sowohl den 25-Jährigen, als auch seine beiden Kunden (19 und 27 Jahre) gestern Abend nach erfolgreichen Verkauf von insgesamt rund 20g Marihuana vorübergehend festnahmen.
Die Beamten konnten ihren Verdacht des regen Handeltreibens dann schließlich mit einigen Beweismitteln untermauern, welche sie bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung des 25- Jährigen entdeckten. Rund 140g Marihuana und die für BtM-Geschäfte typischen Dealerutensilien wurden beschlagnahmt.
Der 25-Jährige begab sich, eigenen Angaben zufolge, vor mehreren Monaten in dieses wohl äußerst lukrative Geschäftsfeld und darf sich demzufolge nun wegen des illegalen Handels von Cannabis in nicht geringer Menge verantworten.

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