Fr. Mrz 29th, 2024

Gleich fünf Anzeigen erstatten mussten in der Nacht zu Mittwoch (21. April 2021) Polizeibeamte aus Velbert, nachdem sie eine 25-jährige Autofahrerin kontrolliert hatten. Die Essenerin war nicht nur betrunken mit ihrem Auto durch Langenberg gefahren, sondern hatte auch keinen Führerschein und ihr Auto nicht angemeldet.

Das war geschehen:

Um kurz vor Mitternacht am Dienstagabend (20. April 2021) waren zwei Polizeibeamte im Rahmen ihrer Streife in Langenberg über die Nierenhofer Straße gefahren, als ihnen ein dunkler Ford Fiesta auffiel, welcher ohne Licht in Richtung Priembergstraße unterwegs war.

Die Polizeibeamten beschlossen daraufhin, den Wagen, in dem drei Personen saßen, zu kontrollieren und landeten hierbei einen “Volltreffer”: So stellte sich heraus, dass die Fahrerin, eine 25-jährige Essenerin, keinen Führerschein hatte. Außerdem konnten die Beamten eine deutliche “Fahne” bei der jungen Frau feststellen, woraufhin sie die Frau aufforderten, aus dem Auto zu steigen. Hierbei konnte sich die junge Essenerin kaum auf den Beinen halten, weil sie deutlich sichtbar unter Alkoholeinfluss stand – so ergab ein noch vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von knapp 1,4 Promille (0,68 mg/l). Darauf angesprochen gab die junge Frau an, vor Fahrtantritt gemeinsam mit ihren beiden Beifahrern, einem 37-jährigen und einem 51-jährigen Essener, Wodka mit Cola getrunken zu haben.

Doch damit nicht genug: Eine Überprüfung der an dem Wagen angebrachten Kennzeichen ergab, dass diese nicht zu dem Fiesta passten und eigentlich zu einem VW Passat gehörten. Daher bestand für das Fahrzeug auch kein Versicherungsschutz.

Die Konsequenzen für die 25-jährige Essenerin:

Sie musste mit zur Wache, wo zur weiteren Beweisführung eine ärztliche Blutprobe bei ihr entnommen wurde. Gegen sie wurden gleich mehrere Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Führerschein, Urkundenfälschung, sowie wegen einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen einer Straftat nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz.

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