Do. Apr 25th, 2024

Für Sonntag, 17.01.2021, waren in Nürnberg, Fürth und Stein mehrere Versammlungen von Gegnern der Corona-Maßnahmen angemeldet, die von den zuständigen Sicherheitsbehörden verboten wurden. Das Verbot der Demonstration in Stein wurde nach Klageerhebung durch das Verwaltungsgericht in Ansbach und durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Eine für Nürnberg angekündigte und genehmigte Gegenveranstaltung zogen die Anmelder zurück.

Nürnberg:

Aus dem Umfeld der Corona-Maßnahmen-Kritiker wurden für Sonntag vier Versammlungen angemeldet, die zeitlich versetzt am Hauptmarkt, Kornmarkt/Straße der Menschenrechte, Lorenzkirche und Frauentorgraben stattfinden sollten. Drei dieser Versammlungen hat die Stadt Nürnberg verboten, eine Versammlung wurde zurückgezogen. Das ausgesprochene Verbot galt auch für etwaige Ersatzveranstaltungen.

Über verschiedene einschlägige Social-Media-Kanäle aus der Corona-Gegner-Szene fanden trotz Dementis der Stadt Nürnberg und der ortsansässigen Kirchen, Mobilisierungsaufrufe zur Teilnahme an sog. “Gottesdiensten” in Nürnberg statt. Um unzulässige Versammlungen bereits im Ansatz zu unterbinden, wurde temporär der Bereich um die Lorenzkirche und den Hauptmarkt abgesperrt.

Gegen mehrere Personen, die von außerhalb angereist waren, sich im Bereich Hauptmarkt/Lorenzkirche aufhielten und offensichtlich Live-Aufnahmen ins Netz stellten, wurde eine Gefährderansprache durchgeführt und Platzverweise erteilt. Einzelne Personengruppen, die sich in der Innenstadt nicht an die Infektionsschutzbestimmungen hielten, wurden ebenfalls angezeigt.

Stein:

Eine für den Festplatz in Stein für 17.01.2021 angekündigte Versammlung wurde in enger Abstimmung mit der Polizei durch das Landratsamt Fürth untersagt. Das Verwaltungsgericht Ansbach bestätigte die Rechtmäßigkeit des Verbots. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte die Beschwerde des Antragsstellers ab und bestätigte das Demonstrationsverbot in Stein.

Pressemitteilung teilen:
Laura Jahn

Von Laura

Schreibe einen Kommentar