Fr. Apr 19th, 2024

Kontrolle einer Fahrzeugkombination bringt erhebliche Mängel zu Tage

Bad Hersfeld – Am Donnerstagmorgen (04.03.) fiel einer Funkstreife der Autobahnpolizei Bad Hersfeld eine polnische Fahrzeugkombination bestehend aus einem Mercedes Sprinter (3,5 t) mit Anhänger auf der BAB 4 in Richtung Osten bei Wildeck-Obersuhl auf. Beladen mit drei Kleintransportern sollte es in Richtung Polen gehen.

Augenscheinlich fiel schon auf, dass die Fahrzeugkombination wohl zu lang und überladen war. Aus diesem Grund sollte eigentlich eine Wägung erfolgen. Doch soweit kam es nicht mehr. Nachdem die Fahrzeugkombination im Industriegebiet Wildeck-Obersuhl erst einmal stand, sprang der Motor nicht mehr an. Als der Fahrer mittels eines Starterspray’s versuchte den Motor zu starten, konnten die Beamten einen Blick in den Motorraum werfen. Der Anblick in das Herz des Fahrzeuges veranlasste diese daraufhin einen Sachverständigen einer technischen Überwachungsorganisation anzufordern.
Die Liste der technischen Fahrzeugmängel, welche durch den Sachverständigen festgestellt wurde, war so beeindruckend, dass am Ende ein Verbot der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erteilt werden musste.

Der kleine Mercedes-LKW mit Doppelkabine war wohl einst ein kleiner Pritschenwagen. Ihm hatte man einen doppelt so langen Aufbau zum Fahrzeugtransport aufgesetzt. Um ein Abkippen des Heckbereiches zu verhindern war eine dritte Fahrzeugachse montiert. Diese war in abenteuerlicher Weise am Rahmen befestigt worden und verfügte weder über eine Federung, noch über Stoßdämpfer. Die erforderlichen Bremsleitungen waren frei durch den Motorraum bis unter den Fahrzeugboden verlegt, wo sie ohne Anschluss endeten. Beim Verlegen der Leitung hat man diese so geführt, dass sie an der Lenksäule im Motorraum rieben und irgendwann einmal durchgeschliffen sind.

Auch der verwendete Anhänger war mit den zwei transportierten Kleintransportern überladen. Anstatt der erlaubten 3.500 Kilogramm zulässigen Gesamtmasse hatte er 4.260 Kilogramm tatsächliches Gesamtgewicht. Die Anhängerkupplung war nicht mehr funktionstüchtig, die Bremszüge des Anhängers mangels Halterung mit Hanfseil fixiert. Hinzu kommt, dass das Zugfahrzeug eigentlich nur gebremst 2,0 Tonnen hätte anhängen dürfen. Auch die Länge der Fahrzeugkombination wurde mit 20,2 Metern um 1,45 Meter überschritten.

Auf Grund der festgestellten Mängel wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt und die Abholung mit geeigneten und verkehrssicheren Fahrzeugen angeordnet. Den Fahrer erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Überladung mit einem möglichen Bußgeld im dreistelligen Bereich. Auch gegen den Fahrzeughalter wurde wegen der verkehrsunsicheren Fahrzeuge ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach der StVO in Verbindung mit der TechKontrollVO eingeleitet. Das zu erwartende Bußgeld dürfte hier im vierstelligen Bereich liegen.

Gefertigt: Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld

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