Sa. Apr 20th, 2024

Weil das vordere Kennzeichen an seinem PKW nicht angebracht war, sondern lediglich lose hinter der Windschutzscheibe lag, zog ein 29-jähriger PKW-Fahrer die Aufmerksamkeit einer Streife der Polizeiautobahnstation auf sich. Bei der Überprüfung am Autohof Gau-Bickelheim stellten die Beamten dann neben dem nicht ordnungsgemäß angebrachten Kennzeichen eine Vielzahl nicht abgenommener und teilweise unzulässiger technischer Veränderungen am PKW fest. Unter anderem scheuerten die Räder in den Radkästen bereits an der Karosserie. Da die vielen Veränderungen die Betriebserlaubnis des PKW erloschen war, wurde dem 29-Jährigen die Weiterfahrt untersagt. Das Auto musste stehenbleiben.

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Laura Jahn

Von Laura

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