Mi. Apr 24th, 2024

Audi AG wegen Abgasmanipulation an 3-Liter-Diesel verurteilt

Der Abgasskandal der Volkswagen AG umfasst nicht nur die Motoren EA189 und EA288, sondern auch die großen 3-Liter-Motoren – EA896 und EA897. Im vorliegenden Verfahren ging es am Oberlandesgericht Koblenz um einen Audi A6 Allround 3.0 TDI Euro 6 plus. Der A6 verfügt über eine Abgasrückführung und einen SCR-Katalysator mit AdBlue-Eindüsung. Die Abgasrückführung wird mit einem sogenannten Thermofenster reguliert – praktisch ausgeschalten. Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des KBA vor. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte die Audi AG am 13. Januar 2021 aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz. Das Gericht sah es als erwiesen, dass das Fahrzeuge über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügt. Audi muss dem Kläger 54.278,05 Euro zurückerstatten und erhält dafür das Fahrzeug zurück. Der Kläger muss sich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt das Urteil deutlich, dass der Abgasskandal für VW noch lange nicht zu Ende ist. Klagen sind auch heute noch möglich. Die 3-Liter-Motoren und der EA288-Diesel stehen unter Verdacht, die Abgasreinigung zu manipulieren. Gerichte votieren in den vergangenen Monaten auch im Hinblick auf das BGH-Urteil vom 28. Januar 2020 verbraucherfreundlich. Hier hat eine Trendwende eingesetzt, die zudem durch ein Urteil vom 17. Dezember 2020 am Europäischen Gerichtshof (EuGH) verstärkt wird. Abschalteinrichtungen sind für den EuGH generell unzulässig (Az. C-693/18). Ausnahmen hat das Gericht nur in ganz engen Grenzen zugelassen. Letztlich muss der Motor – überspitzt formuliert – kurz davor sein, in die Luft zu fliegen oder den Geist aufzugeben. Die Kanzlei rät daher betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.

Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, für 260.000 Betroffene einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Was bedeutet das Urteil für den Abgasskandal des Fiat-Imperiums?

Im Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und Iveco spielt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine herausragende Rolle – vor allem für die Reise- und Wohnmobilbranche. Das KBA hat offensichtlich aufgrund politischen Drucks den Einbau von Fiat-Motoren in die beliebten Freizeitfahrzeuge zugelassen, obwohl allen daran Beteiligten klar war, dass die Multijet-Diesel die Abgasreinigung manipulierten. So ist der Abgasskandal des Fiat-Imperiums in die Branche gelangt. Das KBA selbst kann keinen Rückruf der Motoren anordnen. Die Typgenehmigung erlangte Fiat in Italien. Und nach Recherchen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist dem KBA nicht bekannt, ob mit einem Rückruf aus Italien zu rechnen ist. Die italienische Behörde hält bei FCA alles für gesetzeskonform. Also kein Rückruf – keine Chance vor Gericht?

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Laura Jahn

Von Laura

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