Mi. Apr 24th, 2024

Berlin-Schönefeld (ots)

Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wurde heute bestätigt, dass Schadensersatzansprüche im Abgasskandal auch nach dem Verkauf eines manipulierten Fahrzeugs bestehen. “Durch den Abgasskandal ist die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen massiv eingebrochen. Die damit verbundenen Wertverluste treffen Fahrzeughalter beim Weiterverkauf ihres Abgasskandal-Autos künftig nicht mehr so stark, denn sie können trotz des Verkaufs Schadensersatzansprüche geltend machen”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei für das erste Dieselskandal-Urteil vor dem BGH im Mai 2020 verantwortlich ist.

“Bereits seit mehr als einem Jahr steht fest, dass die Halter von manipulierten Fahrzeugen ihre Autos an den verantwortlichen Hersteller zurückgeben können und im Gegenzug eine Entschädigungszahlung erhalten.

Nun bestätigen die BGH-Richter zusätzlich, dass Rechtsansprüche im Abgasskandal auch nach dem Verkauf eines Abgasskandal-Autos bestehen. Schließlich wäre der ursprüngliche Fahrzeug-Kauf nicht zu denselben Konditionen zustande gekommen, wenn der Betrug damals bereits bekannt gewesen wäre”, ergänzt Goldenstein und führt fort:

Hunderttausende Verbraucher profitieren von der Entscheidung

“Diese Entscheidung kann die Schadensersatzforderungen von Hunderttausenden PKW-Haltern beeinflussen. Insbesondere für Vielfahrer könnte der frühzeitige Verkauf ihres manipulierten Fahrzeugs nun sogar attraktiv werden.

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Laura Jahn

Von Laura

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