Fr. Mrz 29th, 2024

Oft werden Benzodiazepine und Z-Substanzen als Schlafmittel eingesetzt. Mitarbeiter der Universität Göggingen führten in einem Fachkrankenhaus für Geriatrie ausführliche Interviews durch, um herauszufinden, wie Ärzte und Pflegekräfte die Nützlichkeit von Schlafmittel beurteilen. Es zeigte sich, dass Altenpfleger in dieser Hinsicht weniger kritisch sind als Ärzte.

Benzodiazepine wie Diazepam (Valium) erhöhen das Risiko, durch Missgeschicke und Unfälle körperliche Schäden zu erleiden. Gleichgewicht und Koordination sind ebenso in Mitleidenschaft gezogen wie die kognitiven Funktionen. Langzeitanwendung führt zu Toleranzentwicklung und Suchtverhalten. Für Senioren mit degenerativen Gehirnerkrankungen oder mit pathologischen Atmungsformen sind Benzodiazepine nicht geeignet. Aus diesem Grunde sind sie von PRISCUS-Liste erfasst, einer Auflistung von Wirkstoffen, die für Menschen über 65 nur mit Vorbehalten verwendungsfähig sind.

Die Liste beinhaltet darüber hinaus auch Zolpidem, Zaleplon und Zopiclon, die sogenannten Z-Medikamente . Diesen Wirkstoffen sagte man anfänglich ein geringeres Risiko nach, doch heute bewertet sie die Mehrzahl der Fachleute als ebenso gefährlich. Zolpidem ist das am häufigsten verschriebene Schlafmittel.

Eine deutliche Mehrheit von 57 % der Pfleger ist der Meinung, dass Benzodiazepine als hauptsächliche Arzneimittel zur Behandlung von Schlafstörungen gut geeignet sind. Bei den Z-Medikamenten sind es 66 %. Dem gegenüber sagen das nur 29 % der Ärzte. Rund die Hälfte vertritt den Standpunkt, dass Valium & Co. eher Nachteile als Vorteile bringen. Diese Einschätzung teilt von den Pflegern nur jeder dritte.

Über alle Berufsgruppen hinweg wird das Risiko-/Nutzen-Verhältnis der Z-Drugs für günstiger befunden. Dabei erklärten ca. 71 % der Ärzte und 82 % der Pfleger, dass der Nutzen größer ist als die Risiken. Unabhängig von der Qualifikation ist erkennbar, dass Mitarbeiter, die erst fünf Jahre oder kürzer in ihrem Beruf arbeiten, im Hinblick auf die Nützlichkeit der Medikamente mehr Zuversicht haben als erfahrene Kollegen.

Benzodiazepine sind, genau wie Z-Medikamente, rezeptpflichtig. Wie oft sie verordnet werden, steht geht aus der Untersuchung nicht hervor. Die Verabreichung der Präparate an die Krankenhauspatienten erfolgt normalerweise durch Pflegekräfte, doch es ist ihnen untersagt, sie nach eigenem Ermessen abzugeben. Für die Patienten sind sie ungeachtet dessen die ersten Bezugspersonen.

Die Forscher gehen davon aus, dass die Meinung der Pfleger das Verschreibungsverhalten der Stationsärzte beeinflusst. Aus ihrer Sicht besteht auf beiden Seiten – im Besonderen bei neuen Mitarbeitern – noch Bedarf für Weiterbildung. In zukünftigen Untersuchungen will man Einsicht in Krankenakten nehmen und herausfinden, wie oft Schlafmittel verschrieben werden. Interessante Aufschlüsse sind unter anderem im Hinblick darauf zu erwarten, ob Ärzte nach der Entlassung eine Fortsetzung der Schlafmitteltherapie empfehlen. Es steht der Verdacht im Raum, dass dies in einige Fällen der Beginn einer langjährige Suchtkarriere sein könne.

Quelle und weitere Informationen: Benzodiazepine und Z-Substanzen als Schlafmittel

Malak Kurucz
Malak Kurucz KG

malakkurucz@ok.de

http://schlafmittel-ratgeber.com/benzodiazepine-und-z-substanzen

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