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Düsseldorf, 10.02.2020 – “Sabine” fegte über Deutschland hinweg und hinterließ auch in Düsseldorf Schäden an Bäumen, Autos und Häusern. Jetzt geht es um den Schadensersatz, auf den Versicherungskaufleute vorbereitet sind. Am einfachsten ist das bei Autos, die durch abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume, Bautafeln oder Dachziegel beschädigt wurden, berichtet Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): “Die Kaskoversicherungen zahlen zwar abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligungen, aber ohne Rabattrückstufung.”

Wohnungs- und Gebäudeschäden

Ab Windstärke 8 – 62,1 km/h und mehr – sind auch die Gebäude- und Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig. “Sabine” erreichte mancherorts Geschwindigkeiten über 120 km/h. Die Folgen: Abgeknickte und entwurzelte Bäume, abgedeckte Dächer, zertrümmerte Fensterscheiben, Überschwemmungen. Für die finanzielle Entschädigung von diesen Sturmschäden sind die Gebäudeversicherung oder bei Mietern die Hausratversicherung zuständig.

Wenn allerdings Keller mit Regenwasser vollgelaufen sind, benötigen Hausbesitzer und Mieter eine sogenannte Elementarschadenversicherung. “Diese kann in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden und deckt auch Schäden von Starkregen, Erdrutschen und -senkungen und Lawinen ab”, erklärt Spauszus. In Deutschland verfügen aber nur rund 43 Prozent der Immobilieneigentümer über diesen umfassenden Versicherungsschutz.

Dächer inspizieren

Hauseigentümer die nach erstem Anschein glimpflich davongekommen sind, sollten dennoch mal ihr Hausdach mustern. Am einfachsten geht das mit einem Fernglas. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Sturmschäden, die auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten.

Was auch immer das Sturmtief “Sabine” an Üblem beschert hat, das oberste Gebot für Geschädigte ist nach Klaus-Dieter Spauszus: Alle Schäden zügig melden, Dokumentationsfotos von Schäden sind wichtig und erleichtern die Schadensregulierung, die von den betreuenden Versicherungskaufleuten übernommen werden kann, sofern man die Verträge direkt bei ihnen abgeschlossen hat.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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