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Mit dem neuen Jahr kommt auch ein neues Mietrecht: Thomas Filor erklärt, was sich für Vermieter 2022 ändert.

Magdeburg, 11.01.2022. „Da Deutschland im vergangenen Jahr eine neue Regierung mit neuer Koalition gewählt hat, ändert sich auch so einiges in der Wohnpolitik. Zu den zentralen Themen gehören das Heizen, die Grundsteuerreform, Zensus, Nebenkostenprivileg sowie Teilwarmmiete und Mietanpassungen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Tatsächlich ist bereits Ende letzten Jahres, am 1. Dezember 2021, eine neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten: Vermieter müssen ihren Mietern ab sofort monatlich eine Verbrauchs- und Abrechnungsinformation zukommen lassen – vorausgesetzt die Immobilie ist bereits mit fernablesbaren Messgeräten für den Wärmeverbrauch ausgestattet. „Neben dem ermittelten Verbrauch müssen Vermieter auch Auskunft über die enthaltenen Steuern oder den Brennstoffmix geben. Die Informationen können dann per Brief oder E-Mail verschickt werden oder man nutzt ein Online-Portal“, fügt Thomas Filor hinzu. Fernablesegeräte müssen bis 2026 überall installiert werden.

Des Weiteren hat die Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag eine Teilung der CO2-Abgabe auf fossile Heizenergien zwischen Mieter und Vermieter vorgesehen. Darüber hinaus soll es Änderungen beim Thema Heizkosten geben, die noch nicht finalisiert wurden. Dabei geht es um die sogenannte Teilwarmmiete, die man bereits aus Schweden kennt. „Vermieter bieten hier ihre Immobile zu einem Mietpreis inklusive Heizkosten. Die Heizkosten liegen dann im Durchschnitt zwischen 20 und 22 Grad. Mieter, die mehr heizen, zahlen dann auch die Differenz. Hier soll auch die Umlage von Kosten für energetische Maßnahmen bedacht werden, wie die Dämmung oder der Austausch einer veralteten Heizung“, fügt Immobilienexperte Filor hinzu.

Schließlich wird es im Jahr 2022 auch schwieriger werden, eine Mietanpassung durchzuführen. Ab dem 1. Juli 2022 tritt das Jahr verabschiedete Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Kraft. Das heißt, dass es in Städten mit über 50.000 Einwohnern eine Mietspiegelpflicht geben wird für deren Umsetzung man ein Jahr Zeit hat. In Städten mit mehr als als 100.000 Einwohnern dürfen nur noch qualifizierte, nach wissenschaftlichen Kriterien erstellte Mietspiegel als Rechtfertigung für eine Mieterhöhung angesehen werden. Die Mietpreisbremse soll bis 2029 weiterlaufen. „Zu guter Letzt gibt es noch drei offene Punkte: Ab 1. Dezember 2022 eine neue Rechtsverordnung, laut der Makler ihre Fachkenntnisse nachweisen müssen, beispielsweise durch ein Zertifikat. Ab dem Stichtag 15. Mai 2022 wird mit der EU-weiten Zählung von Immobilien begonnen, auch Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) genannt. Als Vermieter müssen dann Angaben zu Gebäude, Wohnungsgrößen, Baualter, Nettokaltmiete und Ähnliches beantwortet werden. Ab dem 31. Oktober 2022 müssen Immobilieneigentümer Angaben über ihre Immobilien beim Finanzamt einreichen. Auf Basis dieser Informationen wird dann 2025 die Grundsteuer neu berechnet“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.

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