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Wer darf die gemeinsame Immobilie im Falle einer Scheidung behalten? Thomas Filor klärt auf.

Magdeburg, 13.02.2020. In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit dem Thema Immobilieneigentum im Falle einer Scheidung. „Viele Menschen stellen sich die Frage, wer im Falle einer Trennung und Scheidung das Haus oder die gemeinsame Wohnung behalten darf. Dabei gibt es verschiedene Optionen, sich zu einigen. Gute und vernünftige Entscheidungen erfordern aber natürlich das gegenseitige Einvernehmen der künftigen Ex-ehepartner“, erklärt Filor. „Findet man nämlich keine Einigung, kann dies wirtschaftliche Konsequenzen, beziehungsweise Nachteile, haben.“

Eine gemeinsame Immobilie bedeutet, dass beide Eigentümer ins Grundbuch eingetragen sind. Das bedeutet auch, dass ein Miteigentümer nichts ohne die Zustimmung des anderen Miteigentümers entscheiden darf. „Man ist also aufeinander angewiesen, wenn man die Immobilie beispielsweise vermieten will oder plant, diese mit einer Grundschuld zu belasten. Steht aber nur ein Ehepartner im Vertrag, hat die andere Person kaum eine Chance, mit zu entscheiden. Trennt man sich oder lässt sich scheiden, muss man zunächst entscheiden, welcher der beiden Ehepartner die Immobilie im Zeitraum der Scheidung für sich nutzt. Dabei ist es irrelevant, ob beide Personen im Grundbuch eingetragen sind oder nicht. Ein Ehepartner darf rechtlich nicht einfach vor die Tür gesetzt werden“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg außerdem.

Des Weiteren gibt es Fälle, wo Personen sich finanziell am Kauf der Immobilie beteiligt haben, aber trotzdem nicht im Grundbuch stehen. „Diese Fälle sind oft etwas kompliziert und werden nicht selten über Scheidungsanwälte ausgetragen. Beiträge können als Schenkung deklariert werden. Die Frage ist auch, ob der Wert der Immobilie seit Kauf gestiegen ist und inwieweit der Ehepartner davon informell profitieren kann. Im Zeitraum der Scheidung besteht die Ehe formal fort, sodass man sich idealerweise mündlich darauf verständigen sollte, wer die Immobilie weiter nutzt und wer ausziehen soll. Haben die Ehepartner gemeinsame Kinder wird in den meisten Fällen darauf geachtet, dass diese in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können“, so Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. Alternativ kann die Immobilie vermietet werden oder ein Ehepartner finanziell entschädigt werden, wenn dieser nicht in der Immobilie bleiben kann.

Thomas Filor
Thomas Filor

presse@eh-filor.de

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