Do. Apr 18th, 2024

Berlin (ots) –

Union begrüßt BGH-Urteil zu CumEx-Geschäften

Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals die Strafbarkeit so genannter CumEx-Geschäfte höchstrichterlich bestätigt. Dazu erklärt Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag:

“Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das heutige Urteil des BGH 1 StR 519/20. Es bestätigt unsere Auffassung, dass CumEx-Geschäfte strafbare Steuerhinterziehung sind.

CumEx-Geschäfte sind Aktiendeals, bei denen der Fiskus betrogen wurde, indem er mehrmals die einmal gezahlte Kapitalertragsteuer erstattete. Banken kauften dabei von Leerverkäufern jeweils kurz vor dem Hauptversammlungstag Aktien mit Dividendenanspruch (sog. “Cum-Aktien”). Die Leerverkäufer lieferten jedoch – wie von vornherein geplant und auch gewollt – Aktien ohne Dividendenanspruch (sog. “Ex-Aktien”) und leisteten zur Kompensation an die Banken Ausgleichszahlungen (sog. Dividendenkompensationszahlung). Für diese ist grundsätzlich Kapitalertragsteuer abzuführen. Den Beteiligten war jedoch klar, dass diese Steuer weder auf Seiten der Leerverkäufer noch sonst einbehalten wird.

Gleichwohl stellten die Banken sich selbst Steuerbescheinigungen zur Vorlage bei den Finanzbehörden aus, mit denen sie – fälschlicherweise – den angeblichen Steuereinbehalt bestätigten. Dies war möglich, weil bis einschließlich 2011 mehrere Teilnehmer der CumEx-Gestaltung berechtigt waren, eine Steuerbescheinigung für eine einmal einbehaltene Kapitalertragsteuer ausstellen zu lassen.

Finanzminister Wolfgang Schäuble stellte im Mai 2011 mit dem so genannten OGAW-IV Umsetzungsgesetz sicher, dass CumEx Geschäfte in Deutschland nicht mehr möglich sind.

Zudem bestätigte der BGH heute auch, dass von der in den Skandal verwickelten Hamburger Privatbank Warburg ein dreistelliger Millionenbetrag einzuziehen ist. Somit war es richtig, dass das Bundesfinanzministerium unter Wolfgang Schäuble 2016 die Hamburger Finanzbehörde informierte, dass gegen die Warburg Bank 47 Millionen zu verjähren drohten. Leider blieben die Hamburger Finanzbehörden untätig. Im Folgejahr wies das Bundesfinanzministerium die Hamburger Finanzbehörde sogar an, es nicht wieder zu einer Verjährung der Steuerforderungen kommen zu lassen.

Zuletzt haben wir mit dem Jahressteuergesetz 2020 die Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung von zehn auf 15 Jahre angehoben. Das Bundesfinanzministerium hatte ursprünglich nur eine Verlängerung auf 12 Jahre vorgesehen. In den parlamentarischen Beratungen haben wir uns jedoch durchgesetzt und damit sichergestellt, dass Anfang 2021 nicht weitere Rückforderungen verjähren, wie damals in Hamburg gegen die Warburg Bank.”

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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