Do. Apr 18th, 2024

Osnabrück (ots) – Verbraucherschützer: Freiwillige Regeln zur Lebensmittelwerbung für Kinder “nur kosmetische Korrekturen”

vzbv-Chef Müller wirft Werbewirtschaft “durchsichtiges Täuschungsmanöver” vor – Ruf nach gesetzlichen Regelungen

Osnabrück. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat die neuen “Junkfood”-Regeln der Werbewirtschaft als “durchsichtiges Täuschungsmanöver” kritisiert. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) “nimmt lediglich kosmetische Korrekturen vor, die Kinder und Jugendliche weiterhin nicht wirksam schützen werden”, sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller im Gespräch mit der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ).

“Auch weiterhin will sich die Wirtschaft erlauben, ungesunde Lebensmittel mit einem hohen Zucker-, Fett- und Salzgehalt an Kinder zu vermarkten”, so Verbraucherschützer Müller mit Blick auf die Ankündigung des ZAW, sich ab Juni neue Verhaltensregeln aufzuerlegen. “Sie verspricht lediglich, dies nicht mehr in Kombination mit Gesundheitsversprechen zu tun. Unklar ist zudem, ab wann genau der Zucker-, Fett- und Salzgehalt so hoch ist, dass die neue Regel greift”, sagte der vzbv-Chef. Die Gestaltung von Verpackungen sei überhaupt nicht von den Regeln erfasst. “Das ist ein Armutszeugnis.”

Die Verbraucherschützer forderten die Regierung zum Handeln auf: “Bundesernährungsministerin Julia Klöckner darf nicht länger auf die Selbstregulierung der Lebensmittelindustrie setzen und muss den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Fehlernährung und Übergewicht endlich selbst in die Hand nehmen”, sagte Müller der “NOZ”. Für das an Kinder gerichtete Lebensmittelmarketing brauche es “strenge gesetzliche Regelungen”. Das wünschten sich laut einer Umfrage des vzbv auch über 80 Prozent der Verbraucher.

“Bund und Länder müssen dringend tätig werden. An Kinder gerichtete Werbung und Verpackungsgestaltung bei Lebensmitteln sollte künftig nur noch zulässig sein, wenn die Lebensmittel den Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation entsprechen”, so Müllers Appell.

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