Sa. Apr 20th, 2024

Seit dem 14. und noch bis zum 27. Oktober 2021 haben alle wahlberechtigten Bürger des Freistaats Bayern die Möglichkeit, den im Oktober 2018 gewählten 18. Bayeri-schen Landtag durch ein Volksbegehren abzuberufen. Kurz vor Beginn hat die Christlich-Soziale Union (CSU) dazu Stellung bezogen. Das, was sie zu sagen hatte, hat den Verantwortlichen des Volksbegehrens nicht gefallen – zu Recht! Was ist geschehen?
Die CSU hat ein parteiinternes Informationsschreiben (https://buendnis-landtag-abberufen.de/verleumdung-csu.html) an ihre Mitglieder verschickt, das zunächst als Argumentationshilfe gegen das Volksbegehren gedacht war. Bei näherem Hinsehen entpuppte es sich als Konglomerat aus Unterstellungen und falschen Behauptungen. Die CSU und auch die mediale Berichterstattung rücken die Initiatoren und Unterstützer des Volksbegehrens in die Ecke der Querdenker. Tatsächlich gehört das Bündnis „Landtag abberufen“ nicht zur Querdenkerszene und wurde auch nicht von dieser initiiert. Die Verantwortlichen sprechen sich gegen jede Form von Gewalt und gegen Aufrufe zur Gewalt aus und verurteilen Antisemitismus, Rassismus, Volksverhetzung und Extremismus. Dieser Vorwurf wird auch durch die Tatsache entkräftet, dass das Bündnis „Landtag abberufen“ inzwischen Zustimmung in unterschiedlichen Bevölkerungskreisen, Altersgruppen und quer durch alle Parteien genießt.
Ziel des Volksbegehrens: Mehr Bürgernähe
In genanntem Informationsblatt ist außerdem zu lesen, dass das Ziel des Volksbegehrens die Auflösung des bayerischen Landtags sei. Tatsächlich ist wichtigstes Ziel kein destruktives, sondern mehr Bürgernähe. Aufgabe der Landtagsabgeordneten und insbesondere der Landesregierung ist, die Rechte der Bürger zu schützen und zum Wohle der Bürger und des Freistaats Bayern zu handeln. Doch im Landtag unterliegen Abgeordnete dem Fraktionszwang, wodurch Meinungskonformität verordnet wird. Aktuellstes Beispiel ist der Beschluss des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Oktober 2021– Az. 20 N 20.767 –, wonach die im März 2020 in Bayern verhängte Ausgangssperre rechtswidrig war. Die einzige Antwort der bayerischen Landesregierung ist Gegenwehr, nämlich die Ankündigung einer Revision. Selbst das höchste bayerische Gericht schafft es nicht, dass die Landesregierung und insbesondere die CSU die vom Gesetzgeber gesteckten Grenzen respektieren und Einsicht zeigen. Konkret handelt es sich um die Missachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, wonach das mildeste Mittel ausgewählt werden muss, um den gewünschten Erfolg – in diesem Fall die Reduzierung der Corona-Inzidenzwerte – zu erzielen. Stattdessen hat sich die bayerische Landesregierung für das härteste Mittel entschieden, nämlich eine Ausgangssperre, die nicht nur Kinder, Familien und ältere Menschen an ihre Grenzen und Schlimmeres gebracht hat.
Mehr Bürgerbeteiligung nach Schweizer Vorbild
Des Weiteren bewertet die CSU die Stimmen für das Volksbegehren als Stimmen gegen die Demokratie. Allein die Beteiligung an Wahlen zeige, dass demokratische Mitsprache funktioniere, während Neuwahlen dazu geeignet seien, die Demokratie zu schwächen. Tatsächlich ist die Rechtsgrundlage für das Volksbegehren in Art. 18 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung verfassungsrechtlich legitimiert. Dieser Passus ist keine bayerische Erfindung, sondern geht auf die amerikanischen Besatzer nach dem Zweiten Weltkrieg zurück. Insoweit ist das Ziel des Volksbegehrens nicht, die Demokratie zu destabilisieren, sondern dem Bürgerwillen mehr Raum zu geben. Der Wunsch nach mehr Bürgerbeteiligung nach Schweizer Vorbild resultiert aus der Tatsache, dass eine Entfremdung zwischen Landesregierung und den Bürgern stattgefunden hat. Und so erleben die Menschen in Bayern einen Ministerpräsidenten, dem der Tanz auf dem Berliner Parkett wichtiger ist als die heimische Politik. Fast könnte der Eindruck entstehen, Bayern werde vom Bund aus mitregiert. Dieses Empfinden wird dadurch untermauert, dass der bayerische Landtag in den vergangenen Monaten nicht in maßgebliche Entscheidungen eingebunden wurde. Das hat er hingenommen, obwohl eine seiner wichtigsten Aufgaben die Kontrolle der Staatsregierung ist, die de facto nicht stattfindet.
Das Volksbegehren „Landtag abberufen“ will auf Demokratiedefizite aufmerksam machen, die Landtagsabgeordneten an ihre tatsächlichen Pflichten erinnern und den notwendigen Diskurs bei politischen Entscheidungen anmahnen.
Webauftritt: https://buendnis-landtag-abberufen.de/
Pressesprecher und Ansprechpartner für Rückfragen:
Jan-Christoph Münch
jan-christoph.muench@wirpartei.de
T 0 89 | 2 77 81 99-41

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