Ein Gesetz, das so manche Frage offen lässt, hat der 22. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik am 11. April in Hamburg in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt. Durch das Cannabis-Gesetz besteht seit gut einem Jahr eine neue, von Patienten wie vielen Ärzten begrüßte Therapieoption für Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen. Eingeschränkt wird der Zugang zu medizinischen Cannabis-Therapeutika jedoch unter anderem dadurch, dass laut Gesetz die Verordnung nur dann zu Lasten der Krankenkassen gestattet ist, wenn keine oder nur unzumutbare Therapiealternativen bestehen. Schon an dieser Frage scheiden sich die Geister. Beim Eppendorfer Dialog stellte die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, ganz deutlich klar: Ein Patient muss nicht austherapiert sein, bevor er Medizinalcannabis bekommen darf. Maag weist auf die diesbezüglich konkrete Gesetzesbegründung hin. Für die gesetzlichen Krankenkassen, die die Genehmigung der Cannabis-Verordnung oft verweigern – laut Dr. Detlev Parow (Geschäftsbereich Produkt- und Abrechnungsmanagement bei der DAK-Gesundheit) ist das bei der DAK in rund 30 Prozent der Anträge der Fall – ein deutlicher Appell. Seitens der Politik wird der Zugang zu medizinischem Cannabis unter standardisierten Bedingungen als eine Erweiterung der therapeutischen Möglichkeiten ausdrücklich begrüßt. In einem basisdemokratischen Gesundheitssystem dürfen die Krankenkassen nicht zur regulatorischen Instanz einer zugelassenen Arzneimitteltherapie werden.
Weitere Informationen über die Veranstaltung und alle Referenten finden sich auf der Website des Eppendorfer Dialogs (http://www.eppendorferdialog.de/veranstaltungen/medizinischer-cannabis-zwischen-hoher-nachfrage-und-regulatorischen-huerden.html).
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