Am 26. März 2020 findet der 4. Campus Arbeitsrecht in der Goethe-Universität Frankfurt am Main statt. Unter dem Thema “Mitbestimmung und Tarifbindung stärken” diskutieren Experten aus Anwalt- und Wissenschaft, Gewerkschaften und Rechtsprechung.
In insgesamt fünf Foren werden aktuelle Themen und Konfliktfelder aus dem Arbeitsrecht aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet:
-Arbeitszeit – mit besonderem Blick auf Europa
-Baustelle Datenschutz: Herausforderungen für die betriebliche Praxis
-(Gewillkürte) Normenvielfalt zu Lasten der Beschäftigten
-Geschichte und Zukunft der Betriebsverfassung
-Qualifizieren und sanktionieren? – Aktuelle Entwicklungen im SGB II / SGB III
Zur thematischen Einstimmung auf den Campus Arbeitsrecht 2020 liegt eine Interview-Serie (https://www.campusarbeitsrecht.de/campus-2020/interviews) vor. Darin beleuchten Referenten und Diskutanten des Campus 2020 aktuelle Aspekte von Mitbestimmung und Tarifbindung in Deutschland und über die nationalen Grenzen hinaus.
Den Rahmen der Veranstaltung bilden eine Keynote mit Blick auf die Auswirkungen der Regierungsarbeit und die aktuellen Gesetzesentwicklungen rund um Tarifbindung und Tarifautonomie sowie eine abschließende Plenumsdiskussion mit Praktikern aus der betrieblichen Interessenvertretung, Wissenschaftlern und Arbeitsrechtlern.
Veranstaltet wird der “Campus Arbeitsrecht”, unter der Schirmherrschaft von Annelie Buntenbach, DGB-Bundesvorstand, und Prof. Dr. Bernd Waas, Goethe-Universität Frankfurt, gemeinsam von der DGB Rechtsschutz GmbH und dem “Frankfurter Cluster”. Unter der Bezeichnung “Frankfurter Cluster” haben sich gewerkschaftliche und arbeitnehmernahe Einrichtungen gesammelt, deren Ziel es ist, die Entwicklung des Arbeitsrechts in Deutschland mitzugestalten. Dazu zählen, neben dem DGB Rechtsschutz, das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI), die Europäische Akademie der Arbeit (EAdA), der auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisierte Bund-Verlag und die juristische Fachzeitschrift “Arbeit und Recht”.
Erwartet werden mehr als 500 Teilnehmer. Informationen zu Programm, Veranstaltern und zur Anmeldung unter www.campusarbeitsrecht.de (https://www.campusarbeitsrecht.de). Es kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden zur Anerkennung als Fortbildung im Sinne § 15 FAO. Der Eintritt ist frei.
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