Der Countdown läuft: Ab dem 01.01.2019 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Jobticket steuerfrei zur Verfügung stellen. Das hat der Bundesrat beschlossen. Die Steuerfreiheit gilt für die komplette Kostenübernahme und auch für Zuschüsse zu Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel. Bisher mussten solche Zuwendungen pauschalversteuert werden und waren nur im Ausnahmefall steuerfrei.
Von der Neuregelung profitieren bis zu 5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Mehr als die Hälfte der aktuell 33,4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland pendeln täglich zur Arbeit. Dabei ist laut Mikrozensus für rund 70 Prozent der Berufspendler das Auto das wichtigste Beförderungsmittel. Etwa 15 Prozent der Erwerbstätigen kommen mit Bus und Bahn zur Arbeit. Angesichts der für mehrere Metropolen angekündigten Diesel-Fahrverbote kann das steuerfreie Jobticket für den Personennahverkehr für viele Arbeitgeber eine sehr attraktive betriebliche Zusatzleistung sein, um Mitarbeiter und die Umwelt gleichermaßen zu entlasten.
Steuerfreier Sachbezug wird für andere Zuwendungen frei
“Viele Arbeitgeber haben für einen anteiligen Zuschuss zum Jobticket bisher die 44-Euro-Freigrenze genutzt. Damit war die Freigrenze aber für andere steuerfreie Sachbezugsleistungen blockiert”, erklärt Sodexo-Unternehmenssprecher und Steuer-Experte George Wyrwoll: “Mit der Neuregelung und Steuerfreiheit für Jobtickets kann die 44-Euro-Freigrenze neu genutzt werden. Arbeitgeber haben 2019 also einen viel größeren Gestaltungsspielraum für zusätzliche betriebliche Sozialleistungen. Das wird auch die Beschäftigten freuen.”
44-Euro-Freigrenze nach § 8 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG)
Unternehmen können Sachbezüge steuerfrei gewähren, wenn der geldwerte Vorteil insgesamt 44 Euro pro Monat nicht übersteigt. Viele Arbeitgeber setzen dafür den Sodexo Benefits Pass ein; eine Sachbezugskarte, mit der die Beschäftigten einkaufen, tanken oder essen gehen können. Mit der Sachbezugskarte lassen sich die Arbeitgeberzuwendungen zudem leichter steuern, denn für die Bemessung der 44-Euro-Freigrenze ist es wichtig, alle in einem Monat zugeflossenen Sachbezüge zusammenzurechnen. Für Jobtickets muss ab 2019 kein geldwerter Vorteil mehr angesetzt werden, sie werden lediglich auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers angerechnet, um eine doppelte Steuerbegünstigung zu vermeiden [SX131218GT].
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