So. Okt 6th, 2024

Freiburg (ots)

Am Dienstag, dem 08.03.2022, um 19:56 Uhr konnte durch die Bundespolizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle an der deutsch-französischen Grenze Alkoholgeruch bei einem Pkw-Fahrer festgestellt werden.
Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,02 Promille. Das Ergebnis der anschließend durchgeführten Blutentnahme steht noch aus.
Die Weiterfahrt wurde dem 61-jährigen Autofahrer untersagt.
Der Fahrer wird bei der Staatsanwaltschaft Freiburg wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zur Anzeige gebracht.

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Laura Jahn

Von Laura

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