Sa. Aug 24th, 2024
An dieser Stelle saß der junge Mann am Bahnsteig. Im Hintergrund ist der Unfallzug zu erkennen.
Foto: Bundespolizei
Nürnberg (ots) –

Glück im Unglück hatte am frühen Sonntagmorgen ein 22-Jähriger am Haltepunkt Frankenstadion. Der erheblich betrunkene junge Mann ließ seine Beine vom Bahnsteig in das Gleis baumeln. Eine durchfahrende S-Bahn erfasste ihn. Wie durch ein Wunder erlitt er nur eine Verletzung am Sprunggelenk.

Die Notfallleitstelle der Bahn informierte kurz nach 5.30 Uhr die Bundespolizei in Nürnberg, dass am Haltepunkt Frankenstadion eine Person von einem Zug erfasst worden sei. Nach dem Eintreffen der Streife am Unfallort stellte sich heraus, dass ein 22-Jähriger durch eine S-Bahn verletzt worden war. Eine Zeugin gab an, dass sich der Mann auf den Bahnsteig gesetzt hatte. Als sie den durchfahrenden Zug bemerkte, habe sie versucht, den Betrunkenen aus dem Gefahrenbereich zu ziehen. Auch der Triebwagenführer hatte noch versucht, den Unfall mit einer Schnellbremsung und Achtungspfiffen zu verhindern, was ihm jedoch nicht gelang. Ein alarmierter Notarzt stellte fest, dass der Verletzte durch den Unfall “nur” eine Fraktur des Sprunggelenkes erlitt. Er ließ ihn zur ärztlichen Versorgung in ein Krankenhaus bringen. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als zwei Promille.

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Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit Ihren circa 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig größte Bundespolizeiinspektion in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820 Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg – Ingolstadt. Ihr gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt an. Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.

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