Der europäische Gerichtshof hat 2 Entscheidung getroffen, die dazu führen, dass das bisherige Urlaubsrecht in Deutschland komplett überdacht werden muss. Konkret geht es etwa um den möglichen Verfall von Urlaubsansprüchen am Jahresende. Nur ausnahmsweise können nicht genommene Urlaubstage auf das 1. Quartal des nächsten Jahres übertragen werden. Oft berufen sich hier Arbeitgeber darauf, dass die Urlaubsansprüche nach dem 31. Dezember verfallen. Auch in Arbeitsverträgen gibt es häufig entsprechende Klauseln. Der europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass Urlaubsansprüche grundsätzlich nicht verfallen, auch nach dem 31. Dezember. Dies soll nur noch in besonderen Konstellationen gelten. Arbeitgeber und insbesondere Personalabteilungen sind jetzt gefordert Arbeitsverträge anzupassen.
Robert C. Mudter
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