Düsseldorf, 18. Dezember 2018 – In den nächsten Wochen werden wieder Gipfel gestürmt. Es ist Zeit für den aktiven Winterurlaub, der häufig auf Skipisten, auf Langlaufloipen oder auch im warmen Süden mit Surfen und Kiten verbracht wird. Dabei gehören leider Unfälle dazu. Dennoch verlangt der aktive Winterurlaub kaum spezielle Versicherungsverträge.
Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), empfiehlt die Konzentration auf elementare Risiken. Am wichtigsten ist die Privathaftpflichtversicherung. Sie ist zuständig, wenn der Urlauber einen Schaden anrichtet. Wenn Personen schwer verletzt werden, können schnell fünf- bis sechsstellige Haftungssummen auflaufen, für die die Privathaftpflichtversicherung aufkommt. Dagegen ist eine private Unfallversicherung für den eigenen Schaden zuständig, den man infolge eines Unfalls erlitten hat. Ihre Leistungen reichen von einem Krankenhaustagegeld bis zu einer lebenslangen Unfallrente wegen Invalidität.
Auslandskrankenversicherung
Geht die Reise ins Ausland, empfiehlt sich unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung. Denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen decken oft nicht die Behandlungskosten jenseits der Grenzen. Dann bleibt man auf hohen Arzt- und Krankenhausrechnungen sitzen. Die private Auslandskrankenversicherung kostet rund 20 Euro Jahresbeitrag für die Familie und springt beispielsweise auch ein, wenn aus dem Ausland ein medizinischer Krankenrücktransport für mehrere tausend Euro notwendig wird.
Urlaubspläne nicht im Internet veröffentlichen
Schon so manchen Winterurlauber erwartete eine böse Überraschung auch am Ferienende. Denn wenn man vorher auf Social Media Portalen, wie beispielsweise “Facebook” oder “Twitter” seinen Urlaub ankündigt hat, kann es sein, dass die leere Wohnung ungebetenen Besuch erhalten hat. Einbrecher nutzen dann die Abwesenheit und den Schutz der Dunkelheit in der kalten Jahreszeit, um sich ungestört Zugang zu verschaffen. “Auch offen zur Schau gestellte Heimatadressen auf dem Urlaubsgepäck können ebenso schlimme Folgen haben”, betonen Spauszus und Kollegen. “Dann wäre das ein Fall für die Hausratversicherung, die für Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus aufkommt.”
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