Fr. Aug 9th, 2024
Kriminelle Schleuser agieren meist aus dem Ausland und in bis ins kleinste Detail durchstrukturierten Organisationen. Durch die europaweite Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden können aber auch solche Kriminelle identifiziert und der Strafverfolgung zugeführt werden. An dieser Kontrollstelle waren die beiden Frauen damals aufgeflogen.
Flughafen München (ots) –

Der Rechtsstaat vergisst nicht. Bereits im November 2008 war die Bundespolizei einer Georgierin auf die Schliche gekommen. Im Januar 2016 ist das Urteil gegen sie gefallen. Die Frau hatte mehrere Landsleute nach Westeuropa geschleust. Zusammen mit der Staatsanwaltschaft Landshut hatten die Bundesbeamten daher ein Ermittlungsverfahren gegen die Verdächtige geführt. Jetzt, sieben Jahre später, hat das Amtsgericht München die 63-Jährige wegen Einschleusens von Ausländern verurteilt.

Bundespolizisten hatten damals zwei Georgierinnen zur Einreise kontrolliert. Die beiden Frauen hatten den Beamten ihre Reisepässe, dänische Visa und Einladungen zu einem Kampfsportevent in Kopenhagen gezeigt. Bei der Befragung hatten sich die beiden vermeintlichen Kampfsportlerinnen in Widersprüche verstrickt. Auch erste Hinweise auf eine Schleusertätigkeit der jetzt verurteilten 63-Jährigen waren aufgetaucht. Also hatten die Grenzpolizisten die beiden Frauen mit zur Wache genommen.

Dort sollte sich herausstellen, dass die Einladungen tatsächlich gefälscht waren. Der genannte Kampfsportevent in Kopenhagen existierte nicht. Die Visa waren erschlichen. Damit konfrontiert, hatten die beiden Georgierinnen zugegeben, eigentlich auf der Suche nach Arbeit in den Westen gekommen zu sein. Die eine wollte in Rom, die andere in Valencia ihr Glück versuchen. Sie hatten auch keinen Hehl daraus gemacht, dass dies unerlaubt geschehen sollte. Eine der Frauen hatte zu den Hintergründen die Aussage verweigert, bei einer Durchsuchung hatten die Bundespolizisten bei ihr aber Hinweise auf die 63-Jährige gefunden. Die andere war gesprächiger. Sie hatte in der Vernehmung erklärt, die 63-Jährige habe ihr das Visum und die Einladung besorgt und sie am Flughafen Tiflis betreut. Dafür habe sie 4.000 Euro bezahlt.

Die Beamten hatten beide Frauen wegen Visaerschleichung angezeigt, sie wieder zurück nach Georgien geschickt und sich anschließend an weitere Ermittlungen gegen die vermutliche Schleuserin gemacht. Dabei sollte sich der Verdacht im oben beschriebenen Fall erhärten und sich Hinweise ergeben, dass die Tatverdächtige insgesamt 17 Personen auf die gleiche Weise ins Schengengebiet bringen wollte oder das zum Teil auch schon getan hatte.

Aufgrund der Ermittlungen der Bundespolizei am Münchner Airport hatte die Staatsanwaltschaft in Landshut seit 2009 mit internationalem Haftbefehl nach der Frau gesucht.

Diesen Haftbefehl hatten die Polizeibehörden in Griechenland im Sommer 2015 vollstreckt und die Georgierin festgenommen.

Nach der Festnahme hatten die deutschen Justizbehörden ein Auslieferungsbegehren an die griechischen Behörden gestellt.

Nachdem die Formalitäten zwischen den beiden Ländern geklärt waren, konnten Beamte der Münchner Bundespolizei die Festgenommene Anfang September 2015 in Athen abholen. In Deutschland angekommen, lieferten die Bundespolizisten die Frau im Auftrag des Haftrichters in die Justizvollzugsanstalt Aichach ein.

Ein Münchner Amtsrichter sah jetzt die Schuld der 63-Jährigen als erwiesen an und verurteilte sie daher wegen Einschleusens von Ausländern zu zwei Jahren Haft. Aufgrund einer bereits verbüßten fünfmonatigen Untersuchungshaft und des Gesundheitszustandes der Verurteilten setzte der Richter die Strafe zur Bewährung aus.

Rückfragen bitte an:

Christian Köglmeier Bundespolizeiinspektion Flughafen München Nordallee 2, 85356 München-Flughafen Telefon: 089/97307-9020 E-Mail: bpolifh.muc.presse@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Flughafen München ist mit ihren knapp 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Inspektion in Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse. Die Bundespolizei in Bayern nutzt für besondere Anlässe auch Twitter. Werden auch Sie Follower von @bpol_by!

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