Die Polizei stellt klar:
Aktuell gibt es keinen bekannten Fall einer Kindesentführung in Köln Wer Fotos von Personen veröffentlicht, an der Verbreitung derartiger “Fahndungsfotos” mitwirkt oder gegen die Person in anderer Weise vorgeht, macht sich unter Umständen strafbar und muss auf jeden Fall mit polizeilichen Ermittlungen rechnen. Die abgebildete Person kann darüber hinaus zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, die sich aus der Verletzung der Persönlichkeitsrechte ableiten lassen.
Die Ermittler gehen derzeit den Hinweisen zu der Veröffentlichung nach, die sich aus dem Auszug eines eingesandten Chatverlaufs ergeben und bittet Personen, die Kenntnis von der illegalen “Fahndung” haben oder die Hintergründe der Veröffentlichung kennen, sich unter Tel: 0221 229-0 oder per Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de zu wenden.
Nach erster Bewertung könnte die Fahndung mit mehreren Fällen von Exhibitionismus in Ostheim zusammenhängen, in denen das Kriminalkommissariat 12 ermittelt. Zuletzt gestern nahmen Polizisten in Ostheim einen Exhibitionisten (59) fest. Definitiv handelt es sich bei ihn nicht um den Mann, mit dessen Foto unzulässig in sozialen Medien gefahndet wird/wurde. (de)
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