Die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG geben Tipps für Vermieter, wie sie ihre Steuererklärung auszufüllen haben
Magdeburg, 13.06.2019. „Als privater Vermieter muss man seine Einnahmen und Ausgaben aus der Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung detailliert und vor allem korrekt eintragen“, rät die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Diese Angelegenheiten müssen laut MCM Investor im Formular Anlage V der Steuererklärung aufgelistet werden. „Viele Eigentümer befinden sich in einer Situation, in der sie ihre Immobilie vermieten, um Geld damit zu verdienen. Dabei verdient natürlich auch das Finanzamt. Die gute Nachricht ist aber, dass man viele Ausgaben steuerlich absetzen kann und es auch Freigrenzen gibt“, erklärt die MCM Investor weiter.
Diese Regeln gelten gleichermaßen für private Vermieter, selbst wenn sie Wohnungen nur zeitweise an Gäste vermieten. Handelt es sich um mehrere Immobilien, die vermietet werden, muss für jede separat ein Formular ausgefüllt werden. „Die Steuererklärung sollte Vermietern vor allem dazu dienen, so viele Ausgaben für die Immobilie wie möglich absetzen zu können. Nichtdestotrotz ist es aber wichtig, darauf zu achten, dass man eine angemessene, und nicht zu niedrige, Miete verlangt. Dies bezeichnet man im Fachjargon als „Überschusserzielungsabsicht“. Beziehen Vermieter eine zu niedrige Mieteinnahme, können andere Aufwendungen wie Reparaturen nicht als Werbungskosten anerkannt werden“, fügt die MCM Investor Management AG hinzu.
Unterdessen sei es auch wichtig zu beachten, welche Regelungen für Vermieter gelten, welche die Immobilie an Freunde oder Verwandte vermieten. „Lässt man Angehörige kostenlos in der Immobilie wohnen, kann man keine Ausgaben in Abzug bringen. Also ist auch hier bei einer reduzierten Miete Vorsicht geboten. Freunde und Verwandte sollten idealerweise zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete. Kommt es zu Einbußen wegen ausbleibender Mietzahlungen, muss der Vermieter selbst für diese Verluste aufkommen. In diesem Fall muss man zu jeder Zeit eine sogenannte Vermietungsabsicht nachweisen können. Diese könnte zum Beispiel durch ein Online-Inserat symbolisiert werden“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend.
Enrico Selig
MCM Investor Management AG
enrico.selig@mcm-investor.de